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pingreen.gif 1 KB Soziale Leistungsgemeinschaft - Grundlage innerdeutscher Einheit seit Otto von Bismarck

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Am 30. Juli 1998 jährte sich zum 100. Male der Todestag des Fürsten Otto von Bismarck. Dieser ging als der Gründer des Zweiten Deutschen Reichs in die Geschichte ein, der die Ziele der Paulskirche nach Einigung Deutschlands, wenn auch mit anderen Methoden, verwirklichte.


von Dr. Edmund Sawall

Nicht minder bedeutsam für das deutsche Volk ist Bismarcks Verdienst auf sozialem Gebiet. Er schuf mit seiner sozialen Gesetzgebung der achtziger Jahre die weltweit erste und lange vorbildliche staatliche Sicherung des Lebens für die sozial Schwachen und trug damit wesentlich zur Überwindung des Klassenkampfes und zum Werden einer Volksgemeinschaft bei. Gerade in unserer Zeit, in der dieses soziale Netz zu zerreißen droht, ist eine Erinnerung an Bismarcks Tat angebracht.

Historischer Rückblick

Nachdem Bismarck die große Konzeption der Reichsbildung gelungen war, war sein nächstes Ziel, dieses Reich nach innen und außen zu konsolidieren. Die Größe eines Politikers hängt ab von seinem Fingerspitzengefühl, welches Bismarck dadurch bewies, daß er es verstand. Maß zu halten, weil er Politik als die Kunst des Möglichen begriff, um das Erreichte zu sichern.

Wußte er doch, daß, wenn es gelang, seine Reichsgründung auf friedlichem Wege in das "Konzert der Großmächte" einzufügen. die Zukunft des Reiches gesichert sei, weil es gestützt auf die Erfahrung des Zollvereins ein Maximum industrieller Entwicklungsmöglichkeiten besaß. Im Zuge dieser Politik erklärte er im Reichstag, daß das Deutsche Reich saturiert sei, und wir brauchen an der Ehrlichkeit dieses Bekenntnisses nicht zu zweifeln. Aber selbst Bismarck, der als Außenpolitiker fünf Probleme gleichzeitig zu jonglieren vermochte, war nicht imstande, eine allmähliche Verschlechterung der außenpolitischen Atmosphäre zu verhindern, weil das von ihm geschaffene Reich geopolitisch zu schwach und industriell-wirtschaftlich zu stark zu werden versprach.

Für Otto von Bismarck war Grundlage innerdeutscher Einheit eine soziale Leistungsgemeinschaft aller Schichten und insbesondere die Einbindung der aufkommenden Arbeiterschaft. Für ihn bestand die Aufgabe darin, den Boden, auf dem das Reich ruhte, zu festigen, indem man die Masse des Volkes dafür durch ihre wirtschaftliche Emanzipation gewinnt.

Bismarcks Eintritt in die Regierung König Wilhelms I. im September 1862 als 47jähriger preußischer Ministerpräsident, mitten im Kampf gegen die liberale Partei wegen der Armee-Reorganisation, fiel auch in die Zeit, in der in Deutschland die erste Organisation sozialdemokratischer Bestrebungen durch Ferdinand Lassalle stattfand.

Es war ebenfalls die Zeit des Suchens nach einem Ausgleich des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichtes der wirtschaftlich Schwachen gegenüber den Fabrikherren und Großgrundbesitzern. Aber auch die Handwerker, kleine Gewerbetreibende und Bauern gehörten neben der Masse der Lohnabhängigen zu dieser Schicht.

Es ist die Zeit des Entstehens von Selbsthilfeorganisationen aus Genossenschaften und Hilfskassen, deren herausragende Väter vor allem Hermann Schultze-Delitzsch und Wilhelm Raiffeisen waren.

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Ära Bismarck kann aus wirtschafts- und sozialpolitischer Sicht in folgende Phasen eingeteilt werden:

  • bis 1871. Die Phase der Gründerjahre; Periode seiner großen außenpolitischen und militärischen Erfolge; Einigung des Reiches.
  • bis 1878. Die Phase der Gründerdepression; innenpolitische Konsolidierung zur Überwindung des marxistischen Sozialismus.
  • bis 1890. Die Phase der nationalen und wirtschaftlich-sozialen Konsolidierung; Kurswechsel vom kapitalistischen Liberalismus hin zur konservativen Schutzzollpolitik und zu einer staatlichen Sozialpolitik.

Betrachtet man die Ära Bismarcks im Zusammenhang, so entdeckt man, daß es sich um den ersten bedeutungsvollen volkswirtschaftlichen Konjunkturzyklus handelte. Alle vorausgegangenen volkswirtschaftlichen Konjunkturen liefen mehr als internationale Handelskrisen in Verbindung mit Mißernten und Hungersnöten ab. Der Automatismus kapitalistischer Volkswirtschaften konnte dabei noch nicht in seiner Rhythmik als Konjunkturzyklus deutlich genug zutage treten.

Die gesamte Zeitspanne läßt sich aber auch als die erste Hoch-Zeit des unbeschränkten wirtschaftlichen Liberalismus bezeichnen, weil das aufkommende industrielle Großbürgertum mit fast religiöser Inbrunst der Idee des "laissez faire, laissez passer" verhaftet war, so daß Eingriffe in das Wirtschaftsleben seitens der Politik höchstens am Rande möglich waren. Auf der anderen Seite befand sich die soziale Kritik trotz des Kommunistischen Manifestes von Marx von 1848 und der Arbeiterbewegung noch in den Kinderschuhen, weil die volkswirtschaftliche Bildung der breiten Schichten durch den alleemeinen liberalen Glauben ersetzt wurde. Diese liberale Gläubigkeit wurde insbesondere dadurch gestützt, daß das Unternehmertum mit ungeheurem Elan und Erfolg sich der Erschließung des preußisch-deutschen Raumes widmete und das technische Organisationsprinzip der Arbeitsteilung große Triumphe feierte.

Der Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung ist trotzdem ein politischer, weil von 1862 an Preußen unter der Regie Bismarcks eine politische Aktivität entwickelte, wie sie seit 1813 nicht mehr vorhanden war. Dazu gehören vor allem die verschiedenen außenpolitischen Erfolge, wobei die Schnelligkeit der militärischen Entscheidungen und die relativ bescheidenen Kriegskosten selbst als aktive Konjunkturfaktoren einzusetzen sind, denn die Aufrüstung des Heeres brachte nicht nur der Wirtschaft neue Impulse, sondern zeitigte auch nach erzieltem Erfolg die Erträge, um auf der errungenen Grundlage weiter aufbauen zu können. Die Taten Bismarcks schufen staatsrechtlich betrachtet erst den großen volkswirtschaftlichen Markt, der seit der Entstehung des deutschen Zollvereins folgerichtig herangewachsen war.

Die einzigartige, allgemeine volkswirtschaftliche Prosperität der Gründerjahre mit ihrem industriellen Aufschwung erfuhr einen spürbaren Einbruch, als im Jahre 1872 Bankenzusammenbrüche in Paris und Wien der Überspekulation ein Ende setzten, und zahllose Konkurse bewiesen, daß auch in den besten Zeiten die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Jeder hochkapitalistische Aufschwung wird in seiner zweiten Phase aus spekulativen Elementen finanziert, die sowohl im Investitionssektor als auch im Sektor der Wohnungswirtschaft zu suchen sind. Der Entschluß zur Überinvestition breiterer Unternehmerschichten zieht notwendig eine entsprechende Mehrinvestition der Zubringerindustrien nach sich. Andererseits ist nun einmal aller Wohlstand von der Arbeitskapazität und Arbeitsbereitschaft der Menschen abhängig.

Der Gründerkrise folgte eine langfristige depressive Periode bis 1895, die darin zum Ausdruck kommt, daß die Stockungsjahre die Aufschwungjahre relativ überwiegen. Auf der anderen Seite zeigt sich, daß in dieser Periode im schwerindustriellen Sektor eine sehr beachtliche Aufwärtsentwicklung stattgefunden hat und selbst die ausgesprochenen Depressionsjahre 1873 und 1879 zum Beispiel beim Roheisen nur eine Stagnation zur Folge gehabt haben.

Der Wirtschafts- und Sozialpolitiker

Bismarcks wirtschafts- und sozialpolitisches Denken war in seinen Wurzeln sicherlich geprägt durch sein Leben als Gutsbesitzer auf Kniephof und Schönhausen von 1839 bis 1847. Trotz der sogenannten "wilden Jahre" zeigte er bereits eine soziale Verantwortung, denn "... er behandelte die Landarbeiter auf Kniephof (und den zwei angeschlossenen Gütern) mit liebenswürdiger Freundlichkeit und bewies dabei ein patriarchalisches Verantwortungsgefühl, das in seltsamem Gegensatz zu seinem öffentlichen Auftreten stand."1

Bismarck besaß aufgrund seiner gutsherrschaftlichen, patriarchalischen Tradition so viel soziales Fingerspitzengefühl, daß er die Gefahr der Arbeiterbewegung früh erkannte und schon im Jahre 1863 mit Ferdinand Lassalle in Verbindung trat.

Lassalle hatte zuvor in einer Verteidigungsrede vor dem Berliner Kammergericht erklärt: "Ich will die freiwillige Assoziation der Arbeiter, ich halte sie nur für möglich unter der hilfreichen zivilisatorischen Ägide des Staates! Dem Staate schreibe ich die hohe gewaltige Aufgabe zu, die Keime des Menschen zu entwickeln, wie er dies ... als Organ [tun wird], das für alle da ist."2

Ferdinand Lassalle hat nicht auf die Begründungen von Karl Marx, sondern auf die Klassiker zurückgegriffen und kam dadurch zu erheblichen Unterschieden in den sozialen Schlußfolgerungen. Lassalle knüpfte die Verwirklichung seines Ideals auch an den nationalen Gedanken in Deutschland, an Preußen, das ihn allein verwirklichen könne, und an Otto von Bismarck als den Mann, der fähig sei, das Werk auszuführen.

Fürst Bismarck bezeichnete Lassalle als einen geistreichen und liebenswürdigen Menschen, mit dem er gern einigemal verkehrt habe, als einen Mann von ausgeprägter nationaler Gesinnung, der dem deutschen Kaisertum zustrebe. Als weitblickender Staatsmann, dem die Bedeutung der sozialistischen Bewegung nicht entgehen konnte, war es für Otto von Bismarck naheliegend, sich mit den Geistern in ersprießlicher Weise auseinanderzusetzen als in reiner Negation.

Zwanzig Jahre später wird Fürst Bismarck am 12. Juli 1882 vor dem Reichstag seine grundsätzliche Befürwortung einer sozialen Emanzipation mit den Worten unterstreichen: "Wir werden den Bedürfnissen auf dem Gebiet des Sozialismus reformierend entgegenkommen müssen, wenn wir dieselbe Weisheit beobachten wollen, die in Preußen die Stein-Hardenbergsche Gesetzgebung bezüglich der Emanzipation der Bauern beobachtet hat. Auch das war Sozialismus: Dem einen das Gut nehmen, dem anderen zu geben, ein sehr viel stärkerer Sozialismus als ein Monopol. Ich freue mich, daß es so gekommen ist, daß man diesen Sozialismus geübt hat; wir haben dadurch einen sehr wohlhabenden freien Bauernstand erhalten, und ich hoffe, wir werden mit der Zeit ähnliches für die Arbeiter erreichen."3

Das wirtschafts- und sozialpolitische Denken des Fürsten Bismarck hat Anfang der 70er Jahre durch zwei Entwicklungen eine entscheidende Veränderung erfahren. Wirtschaftspolitisch war es der konjunkturelle Abschwung, die Gründerdepression, die auf dem Arbeitsmarkt durch Lohndruck und Arbeitsplatzverlust abgefedert wurde.

Andererseits hatte sich inzwischen die politische Organisierung der Arbeiterbewegungen so weit entwickelt, daß nach dem allzu frühen Tode Lassalles aus den Lassalleschen Arbeitervereinen durch Zusammenschluß mit den marxistischen internationalen Arbeiterassoziationen die "Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands" (SAP) unter Führung von August Bebel und Karl Liebknecht entstand, womit auch eine politische Radikalisierung der Arbeiterschaft zunahm.

Bismarck mußte die Rede von August Bebel am 25. Mai 1871 auf dem Gründungsreichstag als offene Kriegserklärung der Sozialisten betrachten. Darin hatte Bebel ausgeführt: "Wenn auch im Augenblick die Kommune in Paris (der große blutige Aufstand der Linksextremisten gegen die französische Republik, Anm. d. Verf.) unterdrückt ist, dann erinnere ich Sie daran, daß der Kampf in Paris nur ein kleines Vorpostengefecht ist, daß die Hauptsache in Europa uns noch bevorsteht und daß, ehe wenige Jahrzehnte vergehen, der Schlachtruf des Pariser Proletariats: Krieg den Palästen, Frieden den Hütten, Tod der Not und dem Müßiggang, der Schlachtruf des gesamten europäischen Proletariats werden wird ... Der einzige Vorteil, den ich in der Annexion von Elsaß-Lothringen erblicke, ist der, daß gerade diese revolutionären und republikanischen Tendenzen, die meiner Überzeugung nach in einem großen Teile der Bevölkerung von Elsaß-Lothringen leben, jetzt nach Deutschland mit hinüber genommen werden und daß Elsaß-Lothringen so den Keil bildet, der es uns mit möglich machen wird, nach einiger Zeit das gesamte monarchistische Deutschland aus den Fugen zu treiben."

Aus den Fugen zu treiben - das, was soeben in absolutem Mehrheitsbeschluß als Sehnsuchtserfüllung des ganzen deutschen Volkes erreicht worden war. Bismarcks Fernblick sah unbeeinflußt durch die kleine Zahl4, unbeeinflußt durch die scheinbar äußere Sicherheit des wogenden Lebens, steigend die tiefe Gefahr dieser Theorie und Weltanschauung für das Reich, für Europa, für den Bestand der abendländischen Kultur.

Er sah es wie Nietzsche, der im Anschluß an den Aufstand der Kommune in Paris ausgerufen hatte: "Über den Kampf der Nationen hinaus hat jener internationale Hydrakopf erschreckt, der plötzlich so furchtbar zum Vorschein kam, als Anzeiger ganz anderer Zukunftskämpfe."

Das Wesen der Sozialdemokratie erkannte Bismarck darin, daß sie die staatliche Ordnung negierte, woraus sich für den Staat das Recht und die Pflicht ergab, seinerseits die Sozialdemokratie nicht nur in ihren Wirkungen, sondern in ihrer Berechtigung zur Existenz im Staate zu bekämpfen. Dieser entschlossene Kampf, der unter der Erkenntnis dessen, auf was hier letztlich gezielt wurde in den Sozialistengesetzen von 1878 durch Bismarck alle Schärfe fand, galt diesen international kommandierten Kommandeuren des Marxismus nicht jedoch dem Arbeiter.

Unmittelbar nach der Reichsgründung, noch im November 1871 , war sie ihm besonders dringlich geworden. Denn es war letztlich das Hauptelement in Bismarcks Planung nun endlich und im Großen die drängende Aufgabe, die soziale Lage des deutschen Arbeitertums umzugestalten, zum Durchbruch zu bringen. 1863 und 1867 hatte Bismarck die Frage aufzugreifen versucht, doch aus Rücksicht auf den Liberalismus und die ersten Forderungen nach der erneuten deutschen Einigung abbrechen müssen.

Die soziale Frage war auch Gegenstand von Besprechungen bei der deutsch-österreichischen Kaiserzusammenkunft in Gastein im September 1871. Die leitenden Staatsmänner Fürst Bismarck und Graf Beust, welche ihre Souveräne begleiteten, hatten gemeinsame Maßregeln ins Auge gefaßt, die wirtschaftlichen Gegensätze auszugleichen. Dabei wurde festgestellt, daß es zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn eine Übereinstimmung aller Interessen und Bestrebungen gebe, um auf die sozialen Fragen eine gemeinsame Antwort zu finden.5

Erst 1878 konnten die sozialen Fragen in einem umfassenden System grundlegend in Angriff genommen werden, und zwar in einem System, das zunächst der Stellung des Arbeitertums innerhalb des Volksganzen seine Unsicherheit und damit sein Ausgestoßensein nehmen sollte. Dies erschien Bismarck nach sorgfältigen und richtigen Überlegungen zunächst vordringlicher als Begrenzung der Arbeitszeit oder Festsetzung des Lohnes und dergleichen.

Diese Sicherung sollte erfolgen durch ein zusammenhängendes System von Versicherungen: Unfallschutzversicherung, Krankenversicherung, Altersversicherung, Invaliditätsversicherung. Diese Versicherungen waren einzurichten nicht als Pflicht zur Selbsthilfe, indem der Zwang zum Versichertsein mit Zwang zur vollen Einzahlung und damit zur Minderung des Lohnes verbunden wird, auch nicht einzuführen als Hilfe in Almosenform durch freiwillige Förderungsvereine oder Alleinbeiträge von seiten der Industrie. Sondern diese Versicherungen, anders: dieses Gesichertsein des Arbeiterstandes im gesamten Volksorganismus, sollten auf einem Anspruch, auf einem Rechtsanspruch des Arbeiters beruhen.

Es war Bismarcks tiefste Überzeugung, wie sich an zahlreichen ähnlichen Äußerungen wie der folgenden belegen läßt, daß "nicht als Almosen, sondern als Recht auf Versorgung, wo der gute Wille zur Arbeit nicht mehr kann ... (festzulegen sei). Wozu soll nur der, welcher im Kriege erwerbsunfähig geworden ist oder als Beamter durch Alter, Pension haben, und nicht auch der Soldat der Arbeit?"

Somit ist es nach Bismarcks Auffassung Wesensaufgabe des Staates, diese Ordnung vom Staat aus vorzunehmen. Dies bedeutet: Zwangsversicherung, aber der Zwang ohne Schädigung des Arbeiters ermöglicht dadurch, daß das Reich, zumindest für die unteren Einkommen, den Beitrag zahlt. Der Staat, und das war für Bismarck immer das Reich, ist das Volksganze.

Bismarck drückte dies wie folgt aus:

"Den Satz, daß man nicht die Gesamtheit der Steuerzahler zugunsten einzelner Klassen der Bevölkerung belasten dürfe, vermag ich als richtig nicht anzuerkennen ... Wie jeder lebendige Organismus an der Erhaltung und dem Wohlbefinden eines jeden seiner Glieder ein vitales Interesse hat, so hat auch die zum Staat gefügte Gesamtheit aller Stände und Berufszweige ein Interesse daran, daß jeder einzelne - insbesondere auch Industrie und Landwirtschaft - gedeihe, und darf sich nicht scheuen, dafür Opfer zu bringen. Die Alters- und Invalidenversicherung ist ein allgemeines und nationales Bedürfnis, welches daher aus dem Nationalvermögen befriedigt werden sollte."

Das Gesetzgebungsverfahren

Mit der von Bismarck zur Eröffnung des Reichstages am 12. Februar 1879 entworfenen Thronrede forderte er, mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit von Gesetzen zur Milderung der sozialen Mißstände der Industrialisierung, die Durchsetzung des umfassendsten Sozialversicherungsprogramms des ganzen 19. Jahrhunderts ein, was gleichzeitig als ein Versprechen des Staates zu verstehen war.

Es bedurfte über ein Jahrzehnt, um die von Bismarck angeleitete staatliche Sozialpolitik in Gesetzesform zu gießen:

  • 15. Juni 1883 - Krankenversicherungsgesetz
  • 27. Juni 1884 - Unfallversicherungsgesetz
  • 22. Juni 1889 - Alters- und Invaliditätsgesetz
  • 1. Juni 1891 - Arbeiterschutzgesetz.

Trotzdem ist von der gesamten Gesetzgebung, auf ihre eigentliche Zielsetzung gesehen, nur ein Torso zurückgeblieben.

Der Reichstag strich die notwendige Finanzverstärkung des Reiches, aus der die Reichsbeiträge für die Sozialversicherungen geleistet werden sollten. Er strich von den Einnahmen die Summe, die das Reich unabhängig von den Ländern gemacht hätte, und überwies sie an diese. Der Reichstag strich weitestgehend die Reichsinstitution der Versicherungen und wandelte sie föderalistisch ab.

Es wurde zur schweren Tragik, daß die deutsche Demokratie erneut und in der entscheidenden Stunde sozial versagt hat. Nicht, weil Bismarck Reichskanzler war, sondern obwohl er auf die notwendige Weiterführung der sozialen Revolution hinwies. Auch keineswegs, weil in diesem Gesetzgebungsgebiet der Reichstag "nur geringen Einfluß" hatte. Sein Einfluß war so groß, daß er die volle soziale Gesetzgebung Bismarcks zum Gesetz hätte erheben können.

Der Reichstag nahm der ganzen Gesetzgebung das eigentliche geistige Ziel und die innere Gesinnung. Während aufgrund der Reichsverfassung (Art. 4) innerhalb des geschlossenen Handelsgebietes des Reiches die legislative Zuständigkeit und die Oberaufsicht über wichtige Teile des Wirtschafts- und Sozialwesens beim Reich lagen, verzichtete der Reichstag hierauf und bemühte sich um eine weitgehende Föderalisierung. Er verwässerte das soziale Gesetzgebungswerk Bismarcks aufgrund seiner ihm von Bismarck erst verschafften demokratischen und verfassungsmäßigen Rechte zu einem Konglomerat sozialer Wohltaten.

Insbesondere auch die sozialdemokratischen Abgeordneten und ihre Partei gehörten zu den radikalen Gegnern dieser sozialen Gesetzgebung, offenbar, weil ihr an der Arbeiterschaft nur gelegen war in deren Verbitterung und Unbetreutheit durch Staat und Demokratie. Nur so konnten diese die Truppen abgeben für den internationalen marxistischen Rammstoß gegen die anderen im Volke, gegen die Völker, gegen den Staat, gegen die abendländische Ordnung schlechthin.

Die Zentrumspartei stellte sicher, daß der wichtigste Bestandteil der Bismarckschen Gesetzgebung schließlich mehr der katholischen Gesellschaftslehre als seiner eigenen Vorstellung vom praktischen Christentum entsprach.

Für die Liberalen war die ganze Sozialpolitik als ein verkappter Staatssozialismus ohnehin verdächtig und stellte natürlich einen fundamentalen Verstoß gegen das Laissez-faire-Prinzip dar. Bei ihren Vertretern riefen die Bismarckschen sozialen Gesetzesanträge Entrüstung hervor, und sie bezeichneten staatlich geförderte Sozialzuwendungen an Arbeiter nicht nur als sozialistisch, sondern gar als kommunistisch.

So entstand eine Wirtschafts- und Sozialordnung, die auf zwei diametralen Gegensätzen beruhte. Während die Wirtschaftsordnung als freie Marktwirtschaft auf liberalen Wirtschaftstheorien aufbaute, entsprach die Sozialordnung mehr sozialistischem Gedankengut. Man verweigerte Bismarck den pragmatischen Mittelweg Lassallescher Prägung, obwohl die beiden Konstruktionselemente - Liberalismus in der Wirtschaftsordnung und Sozialismus in der Sozialordnung - nicht zusammenpassen.

Auch die spätere Weiterentwicklung, die in der Reichsversicherungsordnung (RVO) vom 19. Juli 1911 die Versicherungsgesetzgebung für Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter zusammenfaßte, womit die Entwicklung staatlicher Sozialpolitik vor dem Ersten Weltkrieg zu einem vorläufigen Abschluß gelangte, konnte die parlamentarischen Gestaltungsfehler des Ursprungs nicht beheben, und diese wirken bis heute fort.

Soziale Leistungsgemeinschaft

Was Fürst Bismarck sozialpolitisch vorschwebte, war eine soziale Leistungsgemeinschaft des ganzen Volkes, deren Leistungen auf drei Säulen ruhten:

  • auf dem angemessenen, das heißt zumutbaren Eigenbeitrag des lohnabhängigen Versicherten,
  • auf einem entsprechend äquivalenten Arbeitgeberbeitrag,
  • auf einer staatlichen Absicherung durch einen Reichsbeitrag.

Dieses finanzielle Gerüst sollte durch reichseinheitliche Versicherungsinstitutionen unter staatlicher Aufsicht getragen werden. Wofür Bismarck plädierte, war die Ergänzung der vertikalen Leistungsgemeinschaft, das heißt eine die Generationen übergreifende Gemeinschaft innerhalb der Familie, durch eine staatlich getragene und geförderte horizontale Leistungsgemeinschaft.

Die horizontale Leistungsgemeinschaft wird gebildet durch die Leistungsfähigen innerhalb einer Zeitperiode, das heißt durch die zur gleichen Zeit Lebenden und Verdienenden.

Der Sündenfall besteht heute nun darin, daß eine liberalistisch-sozialistische Sozialpolitik, von der angestrebten Auflösung der Familie und damit der Entbindung einer sozialen Mitverantwortung der Familienangehörigen ausgehend, einen immer höheren Versorgungsanspruch der horizontalen Gesamtgemeinschaft aufgebürdet hat, der von dieser nicht mehr getragen werden konnte. Damit entstand die Notwendigkeit der Überwälzung auf die vertikale Generationengemeinschaft, was zwangsläufig zu dem sogenannten "Generationenvertrag" führte. Dieser ist in Wirklichkeit kein Vertrag, sondern ein Diktat der heutigen Generation über eine Generation, die noch gar nicht existent und handlungsfähig ist.

Wenn aber die vertikale Leistungsgemeinschaft aufgrund einer negativen demographischen Entwicklung abzureißen droht, werden die schwächer werdenden Generationen den Tribut durch Wohlstandsverlust, sozialen Abstieg und Armut bezahlen müssen. Deshalb ist auch der soziale Anspruch auf Ausgleich und Unterstützung innerhalb der Familie maximal auf die Leistungsfähigkeit der nachfolgenden Generationen im Rahmen einer eigenen zumutbaren Lebensgestaltung begrenzt. Insoweit der innerfamiliäre Leistungsausgleich objektiv nicht mehr möglich ist, weil der nachfolgenden Generation dazu die wirtschaftliche Kraft fehlt oder weil es keine nachfolgenden Generationen mehr gibt, muß die Gesamtgemeinschaft zur Abwendung unverschuldeter Not eintreten. Die vertikale, familiäre Sozialverantwortung wurde auch schon immer ergänzt durch die kommunale Sozialfürsorge der gleichzeitig Lebenden, das heißt also durch eine verantwortliche horizontale Leistungsgemeinschaft.

Entweder die aktive Generation muß Kinder haben, die ihre Eltern im Notfall oder im Alter ernähren, oder sie muß Kapital bilden, das sie im Ernstfall verzehren kann. In beiden Fällen bedeutet es Konsumverzicht zugunsten der Zukunftssicherung. Mit der gesetzlichen Sozialversicherung, insbesondere der Arbeiterrentenversicherung als Höhepunkt der Bismarckschen Sozialversicherung, wurde der Lohnabhängige von dem Zwang befreit, durch eigene Kinder vorsorgen zu müssen. Dementsprechend wurde der Rückgang der Geburtenraten durch Kapitalbildung, eben dem Versicherungskapital begleitet.

Seit Mitte der sechziger Jahre beobachtet man in der Bundesrepublik eine ganz andere Entwicklung als Ende des 19. Jahrhunderts. Damals begann die Geburtenrate zu sinken, und es stieg die Kapitalbildung. Eine Form der Zukunftsvorsorge wurde durch eine andere ersetzt. Seit Mitte der sechziger Jahre haben sich jedoch sowohl die Geburtenrate der deutschen Bevölkerung als auch die Kapitalbildung etwa halbiert. Hier liegt nicht ein Wechsel der Vorsorgeformen vor. Hier scheint das ganze Vorsorgesystem zusammenzubrechen eine Entwicklung, für die es keine historische Parallele gibt.

Das Altersvorsorgesystem in der Bundesrepublik wird von der gesetzlichen Rentenversicherung geprägt. Die Rentenversicherung verlor ihr Vermögen durch Kriege und Währungsreform. Sie mußte auf das Umlageverfahren umgestellt werden. In der Rentenreform von 1957 wurde die Rente dann in der Form dynamisiert, daß die Renten nach Maßgabe des Arbeitseinkommens der Aktiven zunehmen sollen. Weil man als Bezugsgrundlage den Bruttolohn gewählt hatte und weil der Bruttolohn schneller als der Nettolohn stieg, so stieg auch der Lebensstandard der Rentner schneller als der der Aktiven.

"Damit hatte das Rentenversicherungssystem seinen Charakter völlig gewandelt. Es handelte sich nun wieder um einen neuen Generationenvertrag mit dem Unterschied zum ursprünglichen Generationenvertrag, daß nicht die eigenen Kinder ihre Eltern im Alter versorgen, sondern jedermanns Kinder alle Eltern bzw. Alten (also auch die, die keine eigenen Kinder hatten) unterhalten.

Ökonomisch bedeutet das eine Sozialisierung der Kinder mit dem Unterschied zu anderen Formen der Sozialisierung, daß die Kosten der Kinder nach wie vor privat getragen werden müssen, daß nur deren Erträge der Allgemeinheit zugute kommen.

Im ökonomischen Kalkül der einzelnen Familie ergibt sich ein sehr drastischer Unterschied zwischen dem Generationenvertrag innerhalb der Familie und dem allgemeinen Generationenvertrag. Eine Familie mit mehreren Kindern hat nicht nur viel weniger Einkommen als eine kinderlose Familie, weil die Frau nicht mehr erwerbstätig sein kann, sie hat überdies wesentlich höhere Lebenshaltungskosten. Diese Diskrepanz setzt sich im Rentenalter fort.

Die kinderreiche Familie muß überdies - weil die Frau keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlt - mit einer niedrigeren Rente auskommen."6

Was wir heute haben bei einem veränderten generativen Verhalten, das heißt rückläufigen Kinderzahlen und einem gleichzeitig überproportionalen Konsum -, ist ein Absinken der Sparquote. Also eben keine Kapitalbildung. Das steigende Sparvolumen privater Haushalte wird bei weitem überkompensiert durch die steigende Staatsverschuldung. Darüber hinaus hat die Föderalisierung im Ursprung zu einer chaotischen Differenzierung der sozialen Sicherungssysteme in der Gegenwart geführt.

Wenn heute von der politischen Klasse im Gedächtnis an Bismarck die gesamte soziale Gesetzgebung oft nicht genannt und damit aus dem Gedächtnis des Volkes und der Heranwachsenden gelöscht wird, so deshalb, weil Gutes über Fürst Bismarck und Vernichtendes über das Versagen der damaligen Parteien des Reichstages berichtet werden müßte.

Während Prof. Ludwig Erhard mit seinem Programm der "Sozialen Marktwirtschaft" noch nahtlos an die Idealvorstellungen einer "Sozialen Leistungsgemeinschaft" des Fürsten Bismarck anknüpfen konnte und sich im Zweifelsfall auch immer für die soziale Verpflichtung entschied, haben die politischen Parteien aller Couleur danach sowohl ein marktwirtschaftliches wie sozialpolitisches Chaos entstehen lassen, in dem wirtschaftliche Fehlentwicklungen in einem nationalen und eurokratischen Subventions- und Korruptionsdschungel vorprogrammiert sind und andererseits das soziale Sicherungssystem durch viele, ja allzuviele Eingriffe immer unsozialer wird.

Der soziale Staat ist in die Krise geraten, weil er in sozialistischer Verkennung ausgehöhlt wurde. So stellte Amulf Baring zu Recht fest: "Der Wohlfahrtsstaat ist inzwischen derart ausgeweitet worden, daß heute auch breite Schichten mit mittlerem Einkommen zu Nutznießern der sozialen Sicherungssysteme geworden sind. Der Sozialstaat ist nicht mehr nur auf besonders schwache Randgruppen und Bedürftige ausgerichtet. Er ist längst zu einem Transferstaat geworden mit dem Ziel der Umverteilung nicht von den Reichen zu den Armen, sondern von Menschen mit vergleichbarem Lebensstandard untereinander."7

Eine "Soziale Leistungsgemeinschaft" besteht aus einer vertikalen Generationengemeinschaft innerhalb intakter Familien einerseits und einer horizontalen Leistungsgemeinschaft aller Bürger als Lebensgemeinschaft, nicht jedoch in einem "Generationenvertrag", der die Lasten auf künftige Generationen überwälzt.

Es wäre daher an der Zeit, wieder zu einer Politik des wirtschaftlichen und sozialen Ausgleichs zurückzufinden, wie sie als eine "Soziale Leistungsgemeinschaft" auf nationaler Ebene im Grundsatz schon von Otto von Bismarck eingeleitet und von Ludwig Erhard mehr oder weniger weiterentwickelt wurde. Der Zustand unseres heutigen sozialen Sicherungssystems ist eine Degeneration eines ursprünglich richtigen Ansatzes. Es kann daher auch nicht mehr um eine Reform mit "versicherungsmathematischen Sparspielchen" gehen. Eine sozialpolitische Reform muß im Denkansatz von der sozialen Verantwortung aller für das Ganze ausgehen und bedarf der strukturellen Veränderung in Inhalt und Organisationsformen im Sinne eines modernen Rückgriffes auf die Bismarcksche "Soziale Leistungsgemeinschaft". Was bedeutet dies konkret?

Dazu können zusammenfassend folgende Thesen aufgestellt werden:

  1. Unabdingbar ist die Veränderung der gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Dies bedeutet, es müssen
    a) diejenigen angespornt und gefördert werden, die leistungsfähig und leistungsbereit sind und als Leistungsträger die wesentlichen Bedingungen für einen solidarischen Leistungsbeitrag erfüllen,
    b) diejenigen in einem sozialen Ausgleich unterstützt werden, deren Leistungsfähigkeit begrenzt ist, deren Leistungsbereitschaft aber voll gegeben ist, und es müssen
    c) diejenigen, die leistungsfähig, aber nicht leistungsbereit sind, in verantwortlicher Weise zu einem angemessenen Leistungsbeitrag herangezogen werden. Auf keinen Fall darf ihre Leistungsverweigerung noch unterstützt oder gar gefördert werden.

  2. Inhaltlich ist eine Reform des gesamten Sozialsystems im Sinne einer "Sozialen Leistungsgemeinschaft" notwendig, das heißt, es müssen die unverschuldeten Notfälle im Leben des Menschen abgesichert werden, um eine menschenwürdige Existenz auch im Falle individueller Unfähigkeit abzusichern. Dies gilt für die Sicherstellung der Vorbereitung auf das Leben innerhalb der Familie über Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität, Alter und Pflege. Es muß bewußt werden, daß es sich hierbei um ein in sich geschlossenes Sicherungssystem für den Fall handelt, daß die Leistungsfähigkeit des Einzelnen nicht ausreicht, um selbst dafür zu sorgen. Da dies immer ein Rechtsanspruch sein muß, dessen Erfüllung, gegebenenfalls über einen eigenen Leistungsanteil hinausgehend, zu Lasten der Allgemeinheit geht, kann es sich auch immer nur um eine Mindestanforderung an das System handeln. Darüber hinausgehende Ansprüche und Erwartungen müssen im Rahmen freier versicherungswirtschaftlicher Möglichkeiten individuell abgesichert werden.

  3. Organisatorisch muß es zu einer Überwindung der Zersplitterung der Versicherungsinstitutionen und des ständig notwendigen Finanzausgleichs zwischen den einzelnen Versicherungsträgem kommen. Die Auflösung des staatlich geförderten und gestützten sozialen Versicherungssystems in Richtung einer liberalisierten freien Versicherungswirtschaft verhindert den sozialen Ausgleich und führt zu unsozialen Versicherungsklassen.

  4. Die finanzielle Fundierung unter den Bedingungen des demographischen Wandels bedarf der Versicherungskapitalbildung, und nicht der Lastenverschiebung in die nächste Generation, denn dies ist in höchstem Maße unsozial. Die Versicherungskapitalbildung muß auf den drei Säulen ruhen: Eigenbeitrag des Versicherten und äquivalente Beiträge der Wirtschaft und des Staates, das heißt der Gemeinschaft der Steuerzahler.

Anmerkungen:

  1. Alan Palmer, Otto von Bismarck, Eine Biographie, Gustav Lübbe Verlag, 1976, S. 28.
  2. Fürst Bismarck nach dem Kriege, Rengersche Buchhandlung, 1883, S. 9
  3. Zitiert nach Deutsche Geschichte, Hrsg. Dr. Gert Sudholt, Heft Bismarck, S. 54
  4. 1871 hatten der marxistischen Sozialdemokratie 102.000 Stimmen zur Verfügung gestanden, 1874 mit über 352.000 die dreieinhalbfache Zahl und 1877, nach nur zwei Wahlperioden, erreichte sie mit fast fünfhunderttausend (493.000) Stimmen bereits über 9 Prozent.
  5. Aus einem Protokoll über diese Besprechungen geht unter anderem hervor: "Seit einiger Zeit hat die öffentliche Aufmerksamkeit sich immer ernster und teilnehmender den bedenklichen Erscheinungen zugewendet, welche in den wirtschaftlichen Verhältnissen und Bestrebungen der arbeitenden Klasse zu Tage treten. Als ein Zeichen unbehaglicher Zustände und Stimmungen muß schon die Tatsache gelten, daß die Arbeiter in der Regel mit blindem Vertrauen auch den unverständlichsten Ratschlägen solcher Wortführer Folge leisten, durch die ihnen eine Verbesserung ihrer Lage in Aussicht gestellt wird, und massenhaft in Vereine eintreten, die groben wirtschaftlichen Irrtümern huldigen und falschen Idealen nachjagen. Dem gewissenhaften Beobachter kann es nicht entgehen, daß zu diesen Erscheinungen zwei Ursachen zusammenwirken, von denen bald die eine, bald die andere vorwiegend zur Geltung kommen; einmal die Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse, vermöge derer der Erwerb zahlreicher Arbeiter zur Beschaffung der im Preis gesteigerten Lebensbedürfnisse nicht ausreicht, und andererseits der Einfluß schlechter Ratgeber, welche den Glauben zu verbreiten suchen, daß die Arbeiter durch den sogenannten Kampf gegen das Kapital oder gar gegen das Eigentum ihre Ansprüche auf Lebensgenuß zu verwirklichen vermögen."
  6. Wolfram Engels, Über Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, Kritik des Wohlfahrtsstaates, Theorie der Sozialordnung und Utopie der sozialen Marktwirtschaft, 1985, S. 16f

7. Arnulf Baring, Scheitert Deutschland? Abschied von unseren Wunschwelten, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1997 S. 87

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