|
(...) Bis zu 93 % der Hanseaten haben nach Umfragen kein Problem mit der Veranlagung ihres Stadtoberhauptes, sogar der örtliche katholische Bischof stärkte van Beust den Rücken. Galten Homosexuelle vor Jahrzehnten noch als Perverse, zum Teil sogar von Gesetzes wegen als Verbrecher, tritt man ihnen heute mehrheitlich mit Akzeptanz, Toleranz oder zumindest Indifferenz gegenüber. (...) |
|
Homo-Debatte/Schill: Schluss mit der Heuchelei! |
|
von Maximilian Ohl Was wäre passiert, hätte der Innenminister des Freistaates Bayern im Streit den Ministerpräsidenten mit der Drohung aufgesucht, ihn öffentlich als schwul zu outen? Hätte dieser klein beigegeben, im Bewusstsein, dass wenige Jahre zuvor ein bekannter Parteifreund über ein an die Öffentlichkeit gezerrtes g'schlampertes Verhältnis gestolpert war? Hätte ihn die Angst vor seinen katholischen Parteifreunden im Landtag kirre gemacht, wenige Wochen, nachdem sich der Vatikan in der Frage des politischen Umgangs mit Homosexualität öffentlich für die gute alte Rätesozialistentradition des imperativen Mandats begeistert hatte? War noch vor 20 Jahren die angebliche schwule Veranlagung eines Vier-Sterne-Generals der Bundeswehr Anlass genug für den damaligen Minister, diesen als potenzielles Sicherheitsrisiko zu entlassen, hat sich Innensenator Schill kürzlich mit seinem Verhalten gegenüber dem Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Ole van Beust, wohl das Eigentor des Jahres geschossen. Bis zu 93 % der Hanseaten haben nach Umfragen kein Problem mit der Veranlagung ihres Stadtoberhauptes, sogar der örtliche katholische Bischof stärkte van Beust den Rücken. Galten Homosexuelle vor Jahrzehnten noch als Perverse, zum Teil sogar von Gesetzes wegen als Verbrecher, tritt man ihnen heute mehrheitlich mit Akzeptanz, Toleranz oder zumindest Indifferenz gegenüber. Kardinal Ratzinger mag dies als Fehlentwicklung werten, wer ein freiheitliches Staatsideal verficht, wird diesen gesellschaftlichen Wahrnehmungswandel und das, was die staatliche Gesetzgebung vor allem in der Bundesrepublik Deutschland daraus gemacht hat, hingegen wohl kaum bedauern können. Ein säkularer, pluralistischer Staat kann nicht die Aufgabe haben, die religiösen oder ästhetischen Maßstäbe eines Teiles der Bevölkerung in den Rang einer absoluten Wahrheit zu erheben und dadurch das vom Grundgesetz verbürgte Individualrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung faktisch seines Kerngehaltes zu entkleiden. Er hat nur dort Grenzen zu ziehen, wo die gleichberechtigten Interessen anderer oder auch von der Verfassung wegen gleichrangig geschützte Rechtsgüter durch diese berührt werden. Das deutsche Lebenspartnerschaftsgesetz jene, die es am Lautesten kritisieren, kennen meist nicht einmal dessen Inhalt anerkennt deshalb zuvor nur durch Notariatsakt privatautonom gestaltbare Rechtswirkungen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. Die vom Grundgesetz besonders geschützte heterosexuelle Ehe bleibt dennoch eindeutig privilegiert. Dass die CDU in Hamburg die letztes Jahr vom BVG verworfene Organklage dreier Bundesländer nicht unterstützt hatte, sollte die Stellung des nunmehr als schwul geouteten Ole van Beust einmal mehr nachhaltig stärken. Die breite Solidarität, die er nun quer durch Öffentlichkeit und Parteien erfährt, zeigt eindeutig, dass der öffentliche Vorwurf der Homosexualität in Deutschland als potenzielle Erpressungskeule gegen den politischen Gegner zunehmend ausgedient hat. Und das ist auch gut so. Immer mehr Menschen haben begriffen, dass auch Jahrhunderte der Diffamierung, Verfolgung oder Verleugnung nichts an der Tatsache verändert haben, dass es zu jeder Zeit und in jeder Gesellschaft einen bestimmten Prozentsatz an Menschen gab, die eine derartige sexuelle Orientierung aufweisen. Keine traditionelle Ehe ist dadurch weniger geschlossen worden, kein Kind weniger wurde geboren, kein Volk ist ausgestorben wohl aber hingegen durch Kriege und Eroberungszüge im Namen religiöser oder säkularer Heilslehren. Und die waren sich über alle ideologischen Gräben hinweg immerhin im Vernichtungswillen gegenüber Andersdenkenden und Andersartigen absolut einig. Wer die wachsende gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität bedauert, sollte sich ernsthaft die Frage stellen, ob er es wirklich für wünschenswert hält, unter dem Banner einer klerikal, völkisch oder wie auch immer motivierten Spielart von Political Correctness Menschen auf Grund ihrer geschlechtlichen Veranlagung ihr Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung vorzuenthalten. Freiheitlich wäre eine solche Haltung jedoch zweifellos nicht |