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(...) Öffentliche Vorwürfe strafbarer Handlungen, begleitet von entsprechenden Medienkampagnen, hatten in der Vergangenheit nicht wenige Karrieren von Menschen zerstört, für die Michel Friedman zwar vielleicht selbst keine Anteilnahme empfunden hätte, die aber dennoch bei freiheitlich denkenden Menschen einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen sollten. Ein prominentes Beispiel für voreilige Konsequenzen ist der Fußballtrainer Christoph Daum. Auf bloßen Verdacht hin wurde auch er vom DFB suspendiert, was dem Aufbau der Mannschaft massiv schadete. Verurteilt wurde Daum hingegen nie. (...) |
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Berufsverbot für Friedman? |
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von Maximilian Ohl Vor längerer Zeit berief der Zentralrat der Juden in Deutschland erstmals einen bekannten Fernsehunterhalter in sein Direktorium. Bis 1980 gehörte der Moderator der Spielshow "Dalli Dalli", Hans Rosenthal, diesem auch an. Das hohe Maß an Sympathie, das Rosenthal in weiten Teilen der Bevölkerung entgegen gebracht wurde, trug Gravierendes dazu bei, Spannungen im Verhältnis zwischen jüdischen und nicht jüdischen Deutschen nach 1945 abzubauen. Über den Fernsehmoderator Michel Friedman, der heute führend im Zentralrat vertreten ist, lässt sich Ähnliches nicht mit ausreichender Bestimmtheit feststellen. Friedman gefiel sich sowohl im Rahmen seiner Sendung als auch im Rahmen seines übrigen Auftretens in der Öffentlichkeit als wortgewaltiger Fürsprecher rigider zivilgesellschaftlicher Moralvorstellungen, die er wie viele andere als verbindlichen Kanon für die deutsche Gesellschaft der Postmoderne etablieren wollte. Während Friedman stets in energischer, von nicht wenigen Menschen im Lande auch als selbstgerecht angesehener Art und Weise Kritik an der Regierungspolitik Israels zurückwies, empfand er es als "unerträglich und gefährlich", wenn etwa in der BRD die nationalkonservative Deutsche Volksunion (DVU) Wahlerfolge erzielte. Auch Friedmans vom "Rheinischen Merkur" kolportiertes Statement, wonach Versöhnung "ein absolut sinnloser Begriff" sei und "den Erben des Juden mordenden Staates" nichts anderes zukäme, als "die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen, Generationen lang, für immer", hat ihm in der breiten Bevölkerung kaum Sympathien eingebracht. Es vermag vor diesem Hintergrund kaum zu verwundern, wenn sich nun angesichts der "Paolo Pinkel"-Affäre, die den Journalisten in den manifesten Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie in die Bredouille peinlicher Enthüllungen aus dem Bereich des Sexuallebens gebracht hatte, in Teilen der Öffentlichkeit zunehmend klammheimliche bis unverhohlene Schadenfreude regt. Nach einer Umfrage sprechen sich nunmehr 52% der Deutschen dafür aus, Friedmans Fernsehshows von der Mattscheibe zu verbannen. Eine Forderung, die nicht nur nach Bekannt werden des Drogenverdachts von den Republikanern, sondern auch von Teilen der Union erhoben wurde, in der man mittlerweile an einen Parteiausschluss denkt. Medien berichteten zudem, dass Friedmans Anwaltszulassung durch die Kokain-Vorwürfe in Gefahr sei. Der ARD als öffentlich-rechtlichem Sender kommt selbstverständlich die Freiheit zu, im Rahmen privatautonomer Gestaltung selbst zu entscheiden, mit wem man Verträge über die Durchführung von Fernsehsendungen abschließt und mit wem nicht. Man wäre zu keiner Zeit gezwungen gewesen, einem Mann wie Friedman eine Sendung zu geben, nicht wenige Gebührenzahler hätten es sicher begrüßt, wäre Friedman nicht ARD-Moderator geworden. Dass nunmehr plötzlich vor dem Hintergrund eines schwebenden Verfahrens jedoch die Forderungen nach Berufsverbot und nach der Verbannung des umstrittenen Journalisten von den Bildschirmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gehör finden, sollte nicht vergessen machen, dass von einer rechtskräftigen Verurteilung noch keine Rede sein kann und auch für Friedman von Gesetzes wegen die Unschuldsvermutung zu gelten hat. Öffentliche Vorwürfe strafbarer Handlungen, begleitet von entsprechenden Medienkampagnen, hatten in der Vergangenheit nicht wenige Karrieren von Menschen zerstört, für die Michel Friedman zwar vielleicht selbst keine Anteilnahme empfunden hätte, die aber dennoch bei freiheitlich denkenden Menschen einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen sollten. Ein prominentes Beispiel für voreilige Konsequenzen ist der Fußballtrainer Christoph Daum. Auf bloßen Verdacht hin wurde auch er vom DFB suspendiert, was dem Aufbau der Mannschaft massiv schadete. Verurteilt wurde Daum hingegen nie. Auch wenn ein Michel Friedman zweifellos über wesentlich weiter gehende Möglichkeiten verfügen dürfte, sich angemessen in der Öffentlichkeit gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen, als dies bei einem Normalbürger der Fall ist, sollte man sich in einem Rechtsstaat doch eher die Haltung des Zentralrats zu Eigen machen. Dieser hatte erklärt, keinen Anlass für Konsequenzen zu sehen, ehe sich die Vorwürfe nicht mit juristisch bindender Sicherheit als wahr erwiesen hätten. Deutsche Gerichte können Berufsverbote aussprechen, wenn jemand eine strafbare Handlung unter Missbrauch seines Berufs oder seines Gewerbes begangen hat, etwa gegen einen Kindergärtner, der Kinder missbraucht. In einer freien Gesellschaft sollte dieses Mittel auf Extremfälle beschränkt werden. Zu groß wäre sonst die Gefahr, dass Menschen aus unsachlichen Gründen ihre Existenz zerstört wird. Und man muss einen Michel Friedman nicht mögen, um zu erinnern, dass auf die Unschuldsvermutung als Grundprinzip eines Rechtsstaats nicht verzichtet werden darf. |