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(...) Die NPD hingegen, auf Jahre hinweg nun faktisch unangreifbar, geht gestärkt aus der Sache hervor. Ab sofort werden ihre Geisterbahngestalten wieder Woche für Woche ihre hetzerischen und verletzenden Parolen durch deutsche Städte grölen, sehnlichst erwartet von gewaltbereiten Linkschaoten, deren kriminelle Energie regelmäßig vor allem unbeteiligte Bürger und die Polizei zu spüren bekommen. Und zahlreichen deutschfeindlichen Medien im In- und Ausland werden wieder täglich frisch die passenden Bilder zur Illustration ihrer Kampagnen geliefert, die sich nicht zuletzt gegen die Anliegen demokratischer und grundgesetztreuer Patrioten richten. (...)

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Maximilian Ohl

Nadel, grün

Gewaltsekte mit Persilschein - Veräppelung des BVG beschert NPD ein langes Leben

von Maximilian Ohl

Wenn sich eine Partei in Deutschland in den letzten Jahren das Attribut extremistisch“ wirklich redlich verdient hat, dann ist es die NPD. Aus der überalterten Hinterzimmerpartei wurde im Laufe der 90er-Jahre eine aggressive, rassistische Sekte, die nicht nur bewusst und offensiv die demokratische Ordnung der Bundesrepublik bekämpft, sondern auch zur politischen Gewalt ein von Sympathie geprägtes Naheverhältnis pflegt.

So beteiligten sich Funktionäre der NPD wiederholt an schweren Straftaten. So wird in Parteizeitungen und Presseaussendungen der mörderische Terror der Al`Kaida gepriesen und findet sich zum Teil offene Pogromhetze gegen Ausländer. Führende Ideologen der Partei verherrlichen den Nationalsozialismus, fordern die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie oder sprechen Behinderten das Recht auf Leben ab. NPD und JN pflegen auf internationaler Ebene regen Gedankenaustausch mit Organisationen und Gruppen, die sich in ihren Heimatländern vor allem durch ihre extreme Gewaltbereitschaft einen Namen gemacht haben.

Vor diesem Hintergrund und angesichts des Wortlautes der Bestimmung des Art. 21 Abs. 2 GG kann es als nachvollziehbar angesehen werden, wenn innerhalb der demokratischen Institutionen der Ruf nach einem Verbot dieser Partei laut wird. Die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch auch ein freiheitlicher Rechtsstaat, in dem das zur Entscheidung über ein solches Verbot allein zuständige Bundesverfassungsgericht wiederholt mit guten Gründen deutlich gemacht hat, dass Entscheidungen dieser Art nur unter penibelster Wahrung rechtsstaatlicher Garantien und unter strengstmöglichen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfolgen könnten.

Eine in Folge reichlich seltsam anmutender Straftaten medial inszenierte und zynisch von der Politik ausgebeutete Massenhysterie gegen Rechts“ im Sommer 2000 veranlasste vor allem den bayerischen Innenminister Beckstein, lautstark nach dem Verbotsantrag gegen die braune Kamarilla zu rufen, dem ursprünglich nicht nur Spitzenbeamte des Verfassungsschutzes, sondern sogar Bundesinnenminister Schily mehr als skeptisch gegenüber standen. Etwa ein halbes Jahr, nachdem Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sich zur Antragstellung durchgerungen hatten, wurde der aus Rudolstadt / Thüringen stammende, prominente NS-Agitator und NPD-Funktionär Tino Brandt als langjähriger Zuarbeiter des VS im Freistaat geoutet.

Als im Januar 2002 weitere Fälle von V-Mann-Tätigkeiten zum Teil führender NPD-Amtsträger bekannt wurden, wurden die Karlsruher Höchstrichter hellhörig.

Nachdem sie unter Hinweis auf die Problematik einer möglichen und von jenem Teil der NPD-Prozessvertretung, der sich nicht auf das Verbreiten wirrer Monumental-Sermone gezielten Einflussnahme beschränkt hatte, stets behaupteten Einflussnahme einen Einvernahmetermin mit 14 Zeugen abberaumt hatten, fühlten sich insbesondere jene Kritiker bestätigt, die von Beginn an der Auffassung waren, ein aus der Hüfte geschossener Verbotsantrag könnte nach hinten losgehen. Gerade in Zeiten moralischer Aufwallungen anlässlich des Aufstands der Anständigen“ fand diese These jedoch kaum Freunde. Als vor allem Beckstein und Schily die eindeutigen Aufforderungen der Höchstrichter, endlich Klarheit über die Identität von Verfassungsschutz-Zuträgern und deren Rolle in der Partei mit dem Argument ignoriert hatten, man fürchte um die Zukunft und die weitere Verwendbarkeit der V-Männer, wurden die Zweifel an den Erfolgsaussichten für ein Verbot immer lauter. Die F.D.P. rief nunmehr nach der Notbremse und forderte die Zurückziehung des Antrages, Regierung und Union hingegen argumentierten, die NPD habe auch abseits der Tätigkeit von Informanten ausreichende Gründe für ein Verbot geliefert. Dies mochte auch durchaus zutreffen, einzig fand das BVG auf der Basis der gegebenen Faktenlage keine Möglichkeit, überhaupt einen entscheidungserheblichen Sachverhalt feststellen zu können. Ein Verfahren a` la Carte, wie es den Antragstellern bis zuletzt vorgeschwebt hatte etwa als sie dem Richtersenat anboten, die Identität der V-Leute ohne Einbeziehung der Antragsgegner zu offenbaren ist in einem Rechtsstaat wie der BRD aber nicht vorgesehen. Erfahrenen Politikern und Juristen wie Beckstein und Schily hätte dies auch bereits im Vorfeld klar sein müssen. Sie müssen sich angesichts der bedenklichen Art ihres Umgangs mit dem höchsten Verfassungsorgan den Vorwurf gefallen lassen, das seit dem Bestehen der Republik als Wahrer höchster freiheitlich-demokratischer Standards in Erscheinung getretene BVG im Grunde verhohnepipelt und grob fahrlässig das Scheitern des Verfahrens in Kauf genommen zu haben.

So kam es, wie es kommen musste: Am 18.März trug das Höchstgericht den Verbotsantrag feierlich zu Grabe, der Rechtsstaat hat auf diese Weise zwar gewonnen, der politische Schaden für das Land ist aber unermesslich.

Die NPD hingegen, auf Jahre hinweg nun faktisch unangreifbar, geht gestärkt aus der Sache hervor. Ab sofort werden ihre Geisterbahngestalten wieder Woche für Woche ihre hetzerischen und verletzenden Parolen durch deutsche Städte grölen, sehnlichst erwartet von gewaltbereiten Linkschaoten, deren kriminelle Energie regelmäßig vor allem unbeteiligte Bürger und die Polizei zu spüren bekommen. Und zahlreichen deutschfeindlichen Medien im In- und Ausland werden wieder täglich frisch die passenden Bilder zur Illustration ihrer Kampagnen geliefert, die sich nicht zuletzt gegen die Anliegen demokratischer und grundgesetztreuer Patrioten richten.


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