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Solange politische Opposition auf gewaltfreiem Wege ihren Beitrag zur politischen Meinungsbildung liefert, bedarf es in einem freiheitlichen Staat weder Berufsverbote noch Parteien- und Organisationsverbote noch geheimdienstlicher Überwachung. Die BRD ist jedoch zu einem Gesinnungsstaat verkommen, der sich in einer tendenziösen und zensurischen Medienberichterstattung, in einer zunehmend einseitigen Gesetzgebung und Rechtsprechung widerspiegelt, durch die Aufhebung der Meinungsfreiheit gekennzeichnet ist und vor allem dadurch hervorsticht, daß aus Furcht vor Strafe öffentlich immer weniger konstruktive Kritik geleistet wird. Der Verfassungsschutz hat an dieser Entwicklung entscheidenden Einfluß gehabt. Der Verfasser ist Buchautor von u.a.: Der Verfassungsschutz. Organisation, Spitzel, Skandale. (Tübingen 1999). ISBN 3-8918005-4-1 |
Texte von Dr. Claus Nordbruch |
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