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von Gerhard Löwenthal In dem einstimmigen Beschluß betonte der Zweite Senat, daß die Tötungen von Flüchtlingen durch Schüsse, Minen und Selbstschußanlagen "materiell schwerstes Unrecht" gewesen seien, das die Rechtfertigung der Verantwortlichen durch DDR-Gesetzes ausschließe. Das Grenzgesetz habe die "in der Völkerrechtsgemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet". Es hat sehr lange gedauert, bis die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Auffassung kam, daß sogenanntes DDR-Recht nicht extremes staatliches, gegen die Menschenrechte verstoßendes Unrecht rechtfertigen könne. Unsere Organisation hat bereits 1991 auf einer Pressekonferenz in Berlin ein Gutachten des Würzburger Staatsrechtlers Prof. Dieter Blumenwitz vorgelegt, in dem dieser zur juristischen Aufarbeitung der SED-Diktatur feststellte, daß die Verbrechen des Unrechtsregimes vor allem deshalb von der bundesdeutschen Justiz zu verfolgen seien, weil sie schwerste Verstöße gegen die völkerrechtlich verankerten universalen Menschenrechte darstellen. Bisher ist dieser Rechtsstandpunkt bedauerlicherweise nicht zur Kenntnis genommen worden, man kann nur hoffen, daß die Gerichte sich nun daran halten. Allerdings muß vor zu großer Begeisterung über das Urteil gewarnt werden, denn es läßt auch erkennen, daß das Gericht immer noch versucht, einer Festlegung auszuweichen, das Staats-Unrecht der DDR ein für alle mal eindeutig als Unrecht zu bezeichnen, das nicht aus der in der DDR geltenden Ordnung zu rechtfertigen ist, weil diese keine rechtsstaatliche Ordnung war. Immerhin: Die Schreibtischtäter Keßler, Streletz und Albrecht werden hinter Gitter kommen, die Haftstrafen werden Bestand haben und gegen die Angeklagten im Politbüro-Prozeß sind endlich Haftbefehle erlassen worden, wenn sie auch bedauerlicherweise auf freiem Fuß gelassen werden. Aber das kann sich ja noch ändern. Und nun zu den schlechten Nachrichten: An der skandalösen Mißachtung der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft, die ich in meinem Leitartikel in der vorherigen Ausgabe anprangerte, hat sich bis heute nichts geändert. Die Verabschiedung der Novellierung der "Unrechtsbereinigungsgesetze" - eine Bezeichnung, die anzuprangern wir nicht müde werden dürfen - ist in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten. Am Beginn der letzten drei Sitzungswochen des Bundestages hat jetzt endlich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen ausformulierten Gesetzentwurf vorgelegt, den man nur als gänzlich unzulänglich bezeichnen muß - und der noch nicht einmal mit dem Koalitionspartner FDP abgestimmt worden ist. Weder einer angemessenen Anhebung der Haftentschädigung noch einer Aufhebung der Stichtagsregelung will die Union zustimmen. Wir haben den jämmerlichen ersten "Entwurf" der Union - der sich in der Sache von dem jetzt vorgelegten nicht unterscheidet - zusammen mit dem ausführlichen Vorschlägen der Fraktionen der SPD und der Bündnis-Grünen in der letzten Ausgabe veröffentlicht, so daß sich jeder selbst ein Bild davon machen kann, welche Abgeordneten des Bundestages sich der Verpflichtung des Einigungsvertrages zu einer "angemessenen Entschädigungsregelung" der Opfer entziehen. In welchem Geist CDU-Abgeordnete diese Frage zu regeln beabsichtigen, ist aus dem Leserbrief in der FAZ vom 11. November 1996 zu entnehmen, in dem der Berichterstatter der Arbeitsgruppe Recht der Unionsfraktion zur SED-"Unrechtsbereinigung", Dr. Michael Luther aus Zwickau, die ganze Problematik auf eine Unterstützung für die Bedürftigen reduziert. So reiht sich Skandal an Skandal. Anzuführen ist dazu auch die Bundestagssitzung vom 14. November, auf deren Tagesordnung ein Gesetzentwurf zur Regelung der DDR-Altschulden und zur Änderung des Gesetzes über den Altlastenfonds stand. Eine Dreiviertelstunde nach 22 Uhr - also unter Ausschluß der Öffentlichkeit - stand zur Verfügung. Dabei ginge es auch darum, daß ein Drittel des Länderanteils von 315 Millionen DM aus dem Altvermögen der DDR-Parteien und - Massenorganisationen beglichen werden soll. Es war der Redner Rolf Schwanitz, der darauf hinwies, daß die Enquete-Kommission "noch heute sagt: Wir wollen eine Stiftung für politisch Verfolgte aus diesem Vermögen finanzieren. Was wird aus diesen Projekten?" Und Schwanitz warnte davor, dieses Finanzvolumen für die Altschuldentilgung zu verwenden, "auch wenn die ostdeutschen Länder dies in ihrer Finanznot jetzt wollen". Hier ist eine Stimme, die unseren Standpunkt teilt, das Altvermögen der DDR-Parteien zur Entschädigung der SED-Opfer zu verwenden, nach dem Prinzip, sich an die Verursacher zu halten. Wir wissen um die angespannte Haushaltslage. Aber es ist eine Frage der politischen Moral, nicht ausgerechnet an den Opfern zu sparen. Es kommt geradezu einer Verhöhnung der Opfer gleich, wenn z.B. Wolfgang Schäuble (CDU) und Norbert Geis (CSU) sich immer wieder auf "den Zwang der knappen Mittel", auf "die gegenwärtige Finanz- und Haushaltslage" zurückziehen, in Festtagsreden aber den Opfern immer wieder gedankt wird, für ihre "Hilfe und Unterstützung" ein "Bürgerbüro" ins Leben gerufen wird, zu deren Gründern selbst der Bundeskanzler gehört. Gleichzeitig werden die wirklich Betroffenen zu Bittstellern und Almosenempfänger herabgewürdigt. So kommen wir der inneren Einheit unseres Landes nicht näher. Dabei haben wir Deutschen allen Grund, den 3 Oktober zumindest mit Genugtuung zu feiern. Schließlich konnten 17 Millionen Deutsche ihre Freiheit wiedererlangen. Das ist gewiß kein Grund zu Pessimismus. Aber es ist immer wieder Anlaß darauf hinzuweisen, daß die Politiker, von denen jedenfalls in den letzten 25 Jahren nur die wenigsten sich noch für die Wiedervereinigung unseres geteilten Vaterlandes aktiv einsetzten, die Einheit nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Kosten und der ökonomischen und finanziellen Probleme sehen dürfen. Die Befindlichkeit der Menschen in West- und Mitteldeutschland ist immer noch sehr geteilt. Im übrigen gehören zu den Opfern auch jene vielen, die zwischen 1945 und 1949 unrechtmäßig von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesperrt und enteignet wurden. Daß die Bundesregierung sich weigert, damals unrechtmäßig entzogenes Eigentum, das sich jetzt in ihrer Hand befindet - und nur um solches handelt es sich - an die rechtmäßigen Eigentümer, von denen nicht wenige inzwischen sogar von den Behörden in Moskau rehabilitiert wurden, zurückzugeben, macht sie zum Hehler, zum Komplizen von Diebstahl. Dadurch wird der Rechtsstaat auf das Schwerste beschädigt, wie auch der Völkerrechtler Prof. Seiffert in einem detaillierten Gutachten für die "Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum" überzeugend darstellt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihren Verpflichtungen gegenüber allen Opfern nachzukommen, damit das Vertrauen der Bürger nicht noch mehr strapaziert und der Rechtsstaat nicht weiter beschädigt wird.
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