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Der CDU-Abgeordnete Koschyk schrieb dazu folgenden Brief an die FAZ:Zum Beitrag "Vergangenheit in der DDR und Bewährung nach der Wende, Widerstand gegen die Wahl von Verfassungsrichterin Will in Brandenburg" von Peter Jochen Winters (F.A.Z. vom 14.09.96): Der Werdegang der ehemaligen SED-Juristin Rosemarie Will, die nach dem Willen der SPD in Brandenburg Verfassungsrichterin werden soll, war zu DDR-Zeiten eng mit der SED verknüpft. Sie war sowohl bei der Sektionsparteileitung an der Humboldt-Universität zu Berlin als auch als Propaganda-Funktionärin der Freien Deutschen Jugend tätig. Ihre Hochschulkarriere als Juristin wird sie nicht aufgrund systemkritischer Einstellungen gemacht haben. Dies gilt auch insbesondere für ihren Studienaufenthalt 1979/80 in der Sowjetunion. Dort wurde jedenfalls nicht die Ausbildung von Abweichlern und Dissidenten abgerundet. Noch im Herbst 1989 trat sie als Mitverfasserin eines Strategiepapiers zum Umgang mit oppositionellen Gruppen in der DDR ("Wie wollen wir mit den entstandenen informellen politischen Gruppen und Bewegungen umgehen?") hervor. In diesem Strategiepapier wurde - angesichts immer stärker werdender Rufe nach Demokratie, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit - die Notwendigkeit ausgedrückt, den Spielraum von Bürgerrechts- und Oppositionsgruppen zu beschränken und diese Gruppen gegebenenfalls zu untersagen. Parallel dazu bemühte sie sich, die Macht der SED dadurch zu bewahren, daß sie innerhalb der SED neu geregelt wurde. Noch in der Wendezeit also stellte sie sich auf die Seite des totalitären SED-Staates, dessen Erhalt sie grundsätzlich befürwortete. Hat sie sich von der marxistisch-leninistischen Staatsrechtslehrerin zur demokratischen Verfassungsrichterin gewandelt? Peter Jochen Winters hat recht: bei ihrer eventuellen Berufung zur Verfassungsrichterin in Brandenburg muß die Bewährung nach der Wende gegen die tatsächliche oder vermeintliche Belastung vor der Wende abgewogen werden. Doch fraglich ist, ob eine solche Abwägung zu ihren Gunsten ausfiele. Es überzeugt wahrscheinlich nur die SPD in Brandenburg, daß sie nach der Wende in die SPD eingetreten ist und mittlerweile deren Grundwertekommission angehört. Ab Mai 1990 war sie Dekanin der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität. Ihr "Verdienst" dort war, daß belastete SED- Juristen im Amt verbleiben konnten und eine personelle Aufarbeitung unterblieb. Im übrigen stützte sie den Stasibelasteten Rektor Fink (IM "Heiner"). Diese Tatsachen sprechen nicht für eine glaubwürdige Umkehr nach der Wende. Vielmehr stehen sie für das Bemühen um Schadensbegrenzung, die zahlreiche Funktionsträger des SED-Staates nach der Wende betrieben. Fraglich istdemnach, ob sie als ehemalige SED-Rechtsfunktionärin und loyale Dienerin des SED- Regimes nunmehr berufen ist, eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Verfassung verbindlich auszulegen. Vor dem Hintergrund der genannten Fakten muß Rosemarie Will jedoch die moralische Qualifikation zur Verfassungsrichterin abgesprochen werden. Hartmut Koschyk, MdB, Bonn. |