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Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt hat, daß die Verantwortlichen der SED gegen die internationalen Prinzipien der Menschenrechte verstoßen haben und darum rechtmäßig verurteilt worden sind, haben wir einige ehemalige politische Häftlinge und Dieter Blumenwitz, Professor für Völkerrecht in Würzburg, nach ihrer Meinung zu dem Urteil gefragt.Gisela Mauritz, 52, zweimal verurteilt, insgesamt 6 Jahre und 6 Monate wegen eines Fluchtsversuchs mit ihrem Sohn Alexander, der ihr weggenommen wurde und den sie erst nach 15 Jahren wiedersah. Sie reagierte mit großer Erleichterung: "Endlich herrscht Gerechtigkeit! Diese drei Regierungsmitglieder sind verantwortlich dafür, daß viele unschuldige Menschenleben ausgelöscht wurden. Wenn ich höre, daß einer haftunfähig sei, habe ich Angst, ob die nicht wieder davonkommen. Ich bin im Frauenzuchthaus Hoheneck mehrfach zusammengebrochen und das Wachpersonal hat sich noch darüber gefreut. Nun müssen diese Verbrecher auch ins Gefängnis. Aber im Gegensatz zu uns politischen Häftlingen sind sie schuldig." Jutta Gallus, 50, verbrachte 2 Jahre im berüchtigten Frauenzuchthaus Hoheneck, weil sie mit ihren Töchtern Claudia und Beate in den Westen fliehen wollte. Nach ihrem Freikauf durch die Bundesregierung kämpfte sie sechs Jahre lang um die Freilassung ihrer Töchter und bat sogar den Papst um Unterstützung. Sie gibt unumwunden zu, daß sie sich über das Urteil gefreut hat: "Je schneller die im Gefängnis verschwinden, desto besser. Wenn ich höre, da sei jemand wegen Krankheit haftunfähig, dann muß ich alle daran erinnern, daß viele von UM politischen Häftlingen oft schwer krank in den Zellen lagen und nicht behandelt wurden. Ich empfinde Genugtuung, obwohl dieses Urteil sehr spät gekommen ist." Frau Gallus lebt heute als Werbekauffrau mit ihren Töchtern in Starnberg. Karl-Heinz Rutsch, 46, zehn Jahre im Zuchthaus Brandenburg: "Das Urteil ist positiv, weil es die ständige Redensart widerlegt, man hänge die Kleinen und ließe die Großen laufen. Die Urteile sind zu niedrig ausgefallen. Aber es hat jetzt endlich einige der Hauptschuldigen getroffen. Gefehlt hätte nur noch, daß diese Regierungskriminellen eine Haftentschädigung bekommen." Rutsch ist EDV-Kaufmann und lebt in Berlin. In der Berliner Edition Q ist gerade ein Buch über sein Schicksal als politischer Häftling erschienen. Ehrhard Göhl, 63, sechseinhalb Jahre in der Stasi-Sonderhaftanstalt Bautzen-ll, Vorstandsmitglied von "Hilferufe von drüben". Der in Darmstadt lebende EDV-Operator kämpft seit vielen Jahren engagiert für die Rechte der SED-Opfer und hält die Entscheidung des Zweiten Senats für überfällig: "Es wurde höchste Zeit! Wäre diese Entscheidung vor zwei Jahren gefällt worden, wären viele andere Urteile härter und gerechter ausgefallen. Gut, daß die Richter einstimmig entschieden haben, nachdem sich Frau Limbach als Vorsitzende wegen Befangenheit zurückgezogen hatte. Nun warten wir als Opfer noch auf die seit drei Jahren ausstehende Entscheidung des BVG über unsere Verfassungsbeschwerde wegen der empörenden Tatsache, daß SED-Täter wie Stoph 600 Mark Haftentschädigung pro Monat erhalten haben und die Opfer nur 300 Mark. Dieser Verstoß gegen das Grundgesetz, nach dem alle gleich sind, muß dringend korrigiert werden." Für den CSU-Chef Franz Josef Strauß erstellte Blumenwitz ein Gutachten über den menschenverachtenden Charakter der DDR-Grenzsicherungsanlagen. Danach wurde der Staatsrechtler von der Stasi auf die Liste der "Staatsfeinde'' gesetzt. Strauß aber verwies in seinen späteren Gesprächen mit den kommunistischen Machthabern immer wieder auf das Blumenwitz- Gutachten und verlangte z.B. die Beseitigung der Todesautomaten und der Todesstreifen. Die eindeutige Verurteilung des DDR-Regimes als Unrechtsstaat, die der revolutionäre Umbruch von der Diktatur zum parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaat gebietet, umgeht das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung. Auch die wichtige Feststellung, daß die im Zeichen des Sozialismus verübten Untaten zwar in Einklang mit der seinerzeit geltenden Herrschaftsordnung standen, aber doch jetzt untrüglich als Unrecht zu werten sind, steht allenfalls zwischen den Zeilen. Die berühmte Radbruchsche Formel, daß staatlich gesetztes Recht immer dann im Zweifel gezogen werden muß, wenn es nicht von einer dem Recht verpflichteten Staatsordnung gesetzt ist, wird jedoch mit Nachdruck zitiert. Das nach den Nürnberger Prozessen 1946 in weltweit anwendungsfähigen Menschenrechten verfestigte Naturrecht, das die Bestrafung staatlich gedeckten Unrechts ermöglicht, verschafft dem einstimmig ergangenen Beschluß feste Konturen: Der Strafanspruch der Bundesrepublik besteht immer dann, wenn die DDR für den Bereich schwersten kriminellen Unrechts die Strafbarkeit durch Rechtfertigungsgründe ausschloß, in dem sie über geschriebene Normen hinaus zu solchem Unrecht aufforderte, es begünstigte und so "die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte" in schwerwiegender Weise mißachtete. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zog damit auch die Konsequenz aus dem Grundvertragsurteil vom 31 , Juli 1973. In der abschließenden Bemerkung zur Auslegung des Grundvertrages wurde seinerzeit ausdrücklich klargestellt, daß mit dem Vertrag die gegenwärtige Praxis an der deutsch-deutschen Grenze, "also Mauer, Stacheldraht, Todesstreifen und Schießbefehl'', schlechthin unvereinbar ist. Die Täter, die dieses Urteil "auf den Müllhaufen der Geschichte" wünschten, waren gewarnt. Die eindeutige Verurteilung des DDR-Regimes als Unrechtsstaat, die der revolutionäre Umbruch von der Diktatur zum parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaat gebietet, umgeht das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung. Auch die wichtige Feststellung, daß die im Zeichen des Sozialismus verübten Untaten zwar in Einklang mit der seinerzeit geltenden Herrschaftsordnung standen, aber doch jetzt untrüglich als Unrecht zu werten sind, steht allenfalls zwischen den Zeilen. Die berühmte Radbruchsche Formel, daß staatlich gesetztes Recht immer dann im Zweifel gezogen werden muß, wenn es nicht von einer dem Recht verpflichteten Staatsordnung gesetzt ist, wird jedoch mit Nachdruck zitiert. Das nach den Nürnberger Prozessen 1946 in weltweit anwendungsfähigen Menschenrechten verfestigte Naturrecht, das die Bestrafung staatlich gedeckten Unrechts ermöglicht, verschafft dem einstimmig ergangenen Beschluß feste Konturen: Der Strafanspruch der Bundesrepublik besteht immer dann, wenn die DDR für den Bereich schwersten kriminellen Unrechts die Strafbarkeit durch Rechtfertigungsgründe ausschloß, in dem sie über geschriebene Normen hinaus zu solchem Unrecht aufforderte, es begünstigte und so "die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte" in schwerwiegender Weise mißachtete. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zog damit auch die Konsequenz aus dem Grundvertragsurteil vom 31. Juli 1973. In der abschließenden Bemerkung zur Auslegung des Grundvertrages wurde seinerzeit ausdrücklich klargestellt, daß mit dem Vertrag die gegenwärtige Praxis an der deutsch-deutschen Grenze, "also Mauer, Stacheldraht" Todesstreifen und Schießbefehl", schlechthin unvereinbar ist. Die Täter, die dieses Urteil "auf den Müllhaufen der Geschichte" wünschten, waren gewarnt. Prof. Blumenwitz Staats- und Völkerrechtler an der Universität Würzburg, vertrat 1972 den Freistaat Bayern im Prozeß vor dem Bundesverfassungsgericht um den Grundvertrag mit der früheren DDR. Dabei erstritt er wesentliche Korrekturen an einem von der damaligen sozialistisch- liberalen Bundesregierung mit der kommunistischen Regierung in Ost-Berlin ausgehandelten Abkommen. Für den CSU-Chef Franz Josef Strauß erstellte Blumenwitz ein Gutachten über den menschenverachtenden Charakter der DDR- Grenzsicherungsanlagen. Danach wurde der Staatsrechtler von der Stasi auf die Liste der "Staatsfeinde" gesetzt. Strauß aber verwies in seinen späteren Gesprächen mit den kommunistischen Machthabern immer wieder auf das Blumenwitz- Gutachten und verlangte z.B. die Beseitigung der Todesautomaten und der Todesstreifen. |