|
(...) Der Bonner "General-Anzeiger" vom 8. und 11. Juni 2002 berichtete ausführlich über einen wüsten Beitrag des Fernsehmagazins "Panorama" über angebliche "Rechtsradikale in der CDU", insbesondere über den demokratischen Konservativen Professor Hans-Helmuth Knütter. Die Überschrift eines der GA-Artikel lautet: "Beim Verfassungsschutz ist Professor Knütter bekannt"; wie der "General-Anzeiger" berichtet, "unter anderem wegen seiner ständigen Mitarbeit bei der 'Jungen Freiheit'. Laut Verfassungsschutzbericht ...gehört diese Wochenzeitung zur so genannten Neuen Rechten, einer um Intellektualisierung bemühten geistigen Strömung innerhalb des Rechtsextremismus". Seit 1996 führt die "Junge Freiheit" in dieser Sache ein aufwendiges Verwaltungsstreitverfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Seit Juni 2001 liegt der Fall zur Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. immerhin sind in diesem Fall dem Innenministerium und dem Verfassungsschutzamt des Landes mehrere schwerwiegende Verstösse gegen von der Verfassung verbürgte Grundrechte vorzuwerfen: Verletzung der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit, des Persönlichkeitsrechts, der Berufsfreiheit und des Gleichheitssatzes/Willkürverbots. (...) |
|
Wo steht, wohin geht der "Verfassungsschutz"? |
|
von Helmut Bärwald Unter Demokraten gibt es wohl kaum Dissens über die Notwendigkeit, dass es in einer freiheitlich demokratisch parlamentarisch verfassten Republik und "wehrhaften Demokratie" neben Justiz und Polizei auch eine Verfassungsschutzbehörde geben muss. Diese soll, unter strenger parlamentarischer Kontrolle, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Gruppierungen und Handlungen (dazu gehören zum Beispiel auch Spionage und sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern) aufspüren, erkennen und durch Fakten zu belegen. Gefährlich wird es nicht nur für die Bürger, sondern letztlich für die Fundamente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die demokratische Verfassung, wenn der Auftrag "Verfassungsschutz durch Aufklärung" für ideologische Spekulationen, Unterstellungen und Denunziationen, für "Denkverbote" und gar zu Verstössen gegen in der Verfassung niedergelegte Grundrechte missbraucht wird. Der Bonner "General-Anzeiger" vom 8. und 11. Juni 2002 berichtete ausführlich über einen wüsten Beitrag des Fernsehmagazins "Panorama" über angebliche "Rechtsradikale in der CDU", insbesondere über den demokratischen Konservativen Professor Hans-Helmuth Knütter. Die Überschrift eines der GA-Artikel lautet: "Beim Verfassungsschutz ist Professor Knütter bekannt"; wie der "General-Anzeiger" berichtet, "unter anderem wegen seiner ständigen Mitarbeit bei der 'Jungen Freiheit'. Laut Verfassungsschutzbericht ...gehört diese Wochenzeitung zur so genannten Neuen Rechten, einer um Intellektualisierung bemühten geistigen Strömung innerhalb des Rechtsextremismus". Seit 1996 führt die "Junge Freiheit" in dieser Sache ein aufwendiges Verwaltungsstreitverfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Seit Juni 2001 liegt der Fall zur Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. immerhin sind in diesem Fall dem Innenministerium und dem Verfassungsschutzamt des Landes mehrere schwerwiegende Verstösse gegen von der Verfassung verbürgte Grundrechte vorzuwerfen: Verletzung der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit, des Persönlichkeitsrechts, der Berufsfreiheit und des Gleichheitssatzes/Willkürverbots. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass derartige Verstösse von Verfassungsschutzbehörden gegen die Meinungsfreiheit bzw. deren Aushöhlung durch "Denkvorschriften" und anmassende unhaltbare Interpretationen historischer Vorgänge und geistiger, politischer Strömungen nicht erst unter einer rot-grünen Bundesregierung nachweisbar sind. In dem 1996 vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Bundes für 1995 ist unter der Überschrift "Intellektualisierung des Rechtsextremismus ('Neue Rechte') zu lesen: "Geistig orientieren sich viele rechtsextremistische (!) Intellektuelle an der 'Konservativen Revolution', einer intellektuellen Strömung des - so der Politikwissenschaftler Kurt Sontheimer -'antidemokratischen Denkens in der Weimarer Republik'. Dazu gehörten seinerzeit Intellektuelle wie Edgar Julius Jung, Arthur Moeller van den Bruck und Carl Schmitt. Ihre heutigen Anhänger können als 'Neue Rechte' bezeichnet werden." ... und haben damit einen "Stempel" auf der Stirn, wie die meisten von Verfassungsschutzbehörden dem Kreis der "Neuen Rechten" Zugeordneten. Darunter sind viele, die sich in Äusserungen zu bestimmten Themen (und derer sind viele wie zum Beispiel Ausländer, Zuwanderung, Vertreibung, Leitkultur, Kritik an der israelischen Regierung etc.pp) nicht der vorgegebenen (von wem eigentlich?) "Political Correctness" unterwerfen. Hans-Helmuth Knütter, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Bonn, und Stefan Winckler (studierte Publizistik , Politikwissenschaft, sowie Mittlere und Neuere Geschichte mit Abschluss Magister Artium), fungieren als Herausgeber (und Mitautoren) eines sowohl Fachleuten in Politik, Justiz, Polizei, als auch einem breiten Leserkreis sehr zu empfehlenden Sammelbandes "Der Verfassungsschutz. Auf der Suche nach dem verlorenen Feind". Darin äussern sich kompetente Autoren wie Caspar von Schrenck-Notzing zum Thema "Zensur - einst und jetzt"; Heinrich Lummer über "Demokratie und Denunziation. V-Leute im freiheitlichen Staat"; Manfred Brunner zu dem höchst aktuellen Thema "Wer schützt Grundrechte vor dem Verfassungsschutz? Das Beispiel 'Junge Freiheit'"; Hans-Helmuth Knütter unter anderem über "Das Konzept der 'wehrhaften Demokratie'" und "Die neuen Inquisitoren. Rezensionsessay über die 'Sektenkeule'"; Stefan Winckler unter anderem über "Konservative im Visier. Von einer ideologischen Politikwissenschaft zur amtlichen Verdächtigung". Der sachlich konstruktiven Kritik an der Arbeit der Institution "Verfassungsschutz" wird der Aufbau des Sammelbandes in vier Abschnitte, mit Einleitung, Schlussbetrachtung und Anhang, gerecht: Im ersten Abschnitt wird "Der administrative Verfassungsschutz im Kontext der Geschichte" behandelt. Es folgt der Abschnitt "Gut gedacht: Grundlagen" ,mit einer Darstellung des Konzepts der "wehrhaften Demokratie" und der rechtlichen Grundlagen des administrativen Verfassungsschutzes. Dem folgt der Abschnitt mit der kritischen Benennung "Schlecht gemacht: Der Missbrauch". Diese Behauptung steht nicht unbewiesen im Raum, sie wird vielfach belegt: Verfassungsschutz ist nicht gleich Schutz der Verfassung, denn die Parteipolitik färbt das Bild der zu schützenden Verfassung (Klaus Kunze); es gibt eine amtliche Ideologiekontrolle durch verfassungswidrige Verfassungsschutzberichte (Josef Schüsslburner); Konservative geraten ins Visier des Verfassungsschutzes (Stefan Winckler); Der Inlandsnachrichtendienst "Verfassungsschutz" ist zum Akteur einer umstrittenen Geschichtspolitik geworden (Bernd Kallina). Im vierten Abschnitt werden der "Verfassungsschutz in der Zukunft" und die "Erweiterung der Aufgaben dank neuer Feinde?" kritisch und wiederum vor Missbrauch warnend ausgeleuchtet. In einer Schlussbetrachtung fragt Josef Schüsslburner "Verfassungsschutz, Gedankenpolizei, Staatsschutz, Grundgesetzpolizei - was ist die Lösung?". Im Anhang bringt derselbe das "Beispiel einer dem Rechtsstaatsprinzip entsprechenden Gliederung eines alternativen Verfassungsschutzberichtes". Eine kommentierte Auswahlbibliographie ergänzt die im Sammelband enthaltene Fülle von durchweg belegten Fakten. Mir fiel insbesondere die Arbeit von Michael Ostheimer "Verfassungssschutz nach der Wiedervereinigung. Möglichkeiten und Grenzen einer Aufgabenausweitung" (Frankfurt, Peter Lang, Europäische Hochschulschriften, 1994) auf. Im Kommentar zum Buch wird vermerkt, dass der Autor einer Erweiterung der Aufgaben des Verfassungsschutzes ablehnend gegenübersteht, denn sie "widersprechen der Systematik des Grundgesetzes". Die Ämter sollten sich auf die Beobachtung von Bestrebungen beschränken, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind und nicht auf die geistig-politische Auseinandersetzung mit den Mitteln des Verfassungsschutzes! Nicht erst das Beispiel "Junge Freiheit" zeigt, dass es dringend erforderlich ist, dass viele und mehr wachsame Bürger, engagierte Demokraten, auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehend und der "gelebten" demokratischen Verfassung verpflichtet, sachlich doch unbestechlich kritisch bedrohliche Entwicklungen In der Institution "Verfassungsschutz" aufdecken und (nicht nur die Justiz wie im Falle "Junge Freiheit") die Politiker gleich welcher Couleur nachdrücklich zur Abhilfe drängen.
|