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EPOCHE Nr. 148
MIT UMWELTFORUM
EPOCHE UND UMWELT
Ideenmagazin und "Argumente- und Informationsmagazin für Meinungsführer und Multiplikatoren" nannte Manfred Wörner (NATO-Generalsekretär 1988-94) die EPOCHE - Ideen von heute sind Taten von morgen - 148 - 07-2001 - 26. Jahrgang

(...) Wie will die Tschechische Republik aus heutiger Sicht denn die Beneš-Dekrete verteidigen? Wie will sie das »Gesetz« verteidigen, das auch für Straftaten nach dem Ende des Krieges Straffreiheit gewährt? Ich sage voraus: Das Festhalten der Tschechischen Republik an den Beneš-Dekreten führt in eine Sackgasse. Die Beneš-Dekrete stehen nicht wie ehrwürdige ,Pyramiden' im Raum, sondern wie eine Mauer. Mauern sollten heute in der Europäischen Union überwunden werden. Die FAZ schreibt in dem schon eben zitierten Artikel: »So lange Prag jedoch daran festhält, daß die Vertreibung ,legal und legitim' ist und so lange Berlin dazu schweigt, verdient die deutsch-tschechische Versöhnung ihren Namen nicht.« Ich hoffe sehr, daß zunehmend mehr Menschen in der Tschechischen Republik erkennen, daß die Mauer der Beneš-Dekrete beseitigt werden muß.

Bild von Edmund Stoiber
Edmund Stoiber

Nadel, grün

Edmund Stoiber vor den Sudetendeutschen in Augsburg über Tschechiens EU-Beitritt und die Aufhebung der Beneš-Dekrete

Edmund Stoiber vor den Sudetendeutschen in Augsburg über Tschechiens EU-Beitritt und die Aufhebung der Beneš-Dekrete:

Es gibt in der Tschechischen Republik junge Menschen, Studenten, Historiker, Politologen, Journalisten und die Kirchen, die sich ernsthaft darum bemühen, die Wunden zu heilen, die den Sudetendeutschen durch die Vertreibung zugefügt wurden. Wir hoffen, daß dieser Geist, daß diese Debatten und Erklärungen auch auf die Parteien und die Regierung übergreifen. Denn hier wird über ein Jahrzehnt nach der sanften Revolution die Vertreibung immer noch gerechtfertigt oder die Frage als solche einfach ignoriert. Da werden die Beneš-Dekrete immer noch als »Pyramiden der tschechischen Rechtsordnung« bezeichnet. Das hängt wohl unter anderem auch damit zusammen, daß man Europa, dem man beitreten möchte, noch nicht als Werte- und Rechtsgemeinschaft begriffen hat.

Es läßt doch aufhorchen und es stimmt nachdenklich, wenn der Vizevorsitzende der ODS, Petr Necas, auf einem Ideenforum seiner Partei unter dem Beifall der Delegierten ganz unverhohlen sagte: »Wir müssen aus der EU alles herausholen, was herauszuholen ist! Aber wir geben nicht ein Körnchen mehr, als wir unbedingt müssen!«

Wer die Europäische Union als Selbstbedienungsladen sieht - der vor allem immer wieder von Deutschland aufgefüllt wird -, wer die Europäische Union ausschließlich als reine Wirtschaftsgemeinschaft begreift, der hat den Sinn der europäischen Einigung noch nicht erfaßt. Die Europäische Gemeinschaft wurde aus den Erfahrungen der europäischen Kriege des 20. Jahrhunderts heraus geboren. Das Ziel des Zusammenschlusses war doch, Freiheit und Frieden durch Recht, auch durch wirtschaftlichen Zusammenschluß, zu sichern. Neben der Wirtschaftsgemeinschaft waren Frieden, Freiheit und Recht immer die zentralen Werte des europäischen Einigungsprozesses. Deswegen gibt es ja die Kopenhagener Kriterien, die Grundrechtscharta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Das sind die Kriterien und Maßstäbe, denen sich Europa verpflichtet fühlt.

Schon aus Selbstachtung, aus Selbstwertgefühl und aus der Verpflichtung gegenüber den eigenen Wertmaßstäben dürfen wir nicht zulassen, daß die Idee der europäischen Einigung auf das rein Materielle verkürzt wird. Wer aus der EU nur herausholen möchte, was herauszuholen ist, der muß sich fragen lassen, ob er gemeinschaftsfähig ist.

Es wäre am besten, wenn sich die tschechische Republik selbst im Zuge des Beitrittsprozesses von völkerrechtswidrigen Dekreten und Gesetzen verbindlich trennen würde, die Ausdruck einer unseligen Vergangenheit und die mit dem europäischen Rechtsbewußtsein nicht vereinbar sind.

Die FAZ schrieb vor kurzem: »Es muß nachdrücklich gefragt werden, ob eine solche Rechtsordnung (gemeint ist die tschechische Rechtsordnung) mit dem Rechtsverständnis in der Europäischen Union vereinbar ist.« Es ist gut, daß zunehmend die öffentliche Meinung hier bei uns danach fragt, ob solche Vertreibungsdekrete heute noch hingenommen werden können.

Die tschechische Politik weiß: Die Dekrete sind längst nicht mehr ein Problem, das nur die Sudetendeutschen betrifft. Sie sind inzwischen ein Problem Europas, ja eine Wunde Europas. Es erscheint mir unmöglich, daß die Völker und Nationen Europas mitten in ihrer Gemeinschaft Dekrete und Gesetze dulden können, die völkerrechtswidrig sind, die Unrecht gut heißen, die andere diskriminieren. Das Völkerrecht ist Schutz und Schirm für den Einzelnen und für die Volksgruppen. Jeder Bürger in Europa muß auf das Recht vertrauen können. Nicht von ungefähr hat deshalb das Europäische Parlament zu Recht schon zweimal die Tschechische Republik aufgefordert, jene Dekrete und Gesetze aufzuheben, die sich auf die Vertreibung der Volksgruppen beziehen.

Wie will die Tschechische Republik aus heutiger Sicht denn die Beneš-Dekrete verteidigen? Wie will sie das »Gesetz« verteidigen, das auch für Straftaten nach dem Ende des Krieges Straffreiheit gewährt? Ich sage voraus: Das Festhalten der Tschechischen Republik an den Beneš-Dekreten führt in eine Sackgasse. Die Beneš-Dekrete stehen nicht wie ehrwürdige ,Pyramiden' im Raum, sondern wie eine Mauer. Mauern sollten heute in der Europäischen Union überwunden werden. Die FAZ schreibt in dem schon eben zitierten Artikel: »So lange Prag jedoch daran festhält, daß die Vertreibung ,legal und legitim' ist und so lange Berlin dazu schweigt, verdient die deutsch-tschechische Versöhnung ihren Namen nicht.« Ich hoffe sehr, daß zunehmend mehr Menschen in der Tschechischen Republik erkennen, daß die Mauer der Beneš-Dekrete beseitigt werden muß.


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