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Peter Ramsauer richtete diesen Brief an den Bundestagspräsidenten. Durch Dokumente ist belegt, daß die SPD mit einem gewieften Treuhänderwesen - vor der Öffentlichkeit verborgen - Millionengeschäfte getätigt hat. Nach den geltenden Bestimmungen müßte sie annähernd 19 Millionen Mark an den Bundestagspräsidenten überweisen, der dieses Geld für gemeinnützige Zwecke einzusetzen hätte. Ungeklärt ist auch das Verschwinden von 24 Millionen Mark, die von den SPD an eine fiktive »Fritz-Naphtali-Stiftung« in die Schweiz überwiesen wurden. Ein Schelm, wer da an Bargeld denkt, das an die SPD geflossen sein könnte. |
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Öffentliche Mittel missbraucht? |
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An den Sehr geehrter Herr Präsident, "Die Welt" hat am 17. April über Einzahlungen von insgesamt rund 8,3 Millionen DM bei der zum SPD-Unternehmensbereich gehörenden "Solidarität GmbH" (Amtsgericht Bonn, HRB 2821) berichtet. Die Schatzmeisterin der SPD, Frau Kollegin Wettig-Danielmeier MdB, hat diese Einzahlungen bestätigt. Nach ihrer Auskunft sind "die dafür notwendigen Finanzmittel aus dem Parteihaushalt der SPD des jeweiligen Haushaltsjahres entnommen wurden" (Presseerklärung vom 17.4.2001). Die von Frau Kollegin Wettig-Danielmeier gegebene Erklärung wies nach meiner festen Überzeugung schwerwiegende Fragen auf. Es handelt sich bei den Einzahlungen in die "Solidarität GmbH" im Einzelnen um folgende Beträge:
Zum Unternehmensbereich der SPD hat in den 80'er und zu Beginn der 90'er Jahre auch die "LR Lokal-Regionalfunk GmbH & Co KG" (Amtsgericht Bonn, HRB 3685) gehört. Sie ist an mehreren Rundfunkstationen in Baden-Württemberg beteiligt. In diesen Kommanditgesellschaft wurden zwischen 1988 und 1992 hohe Summen für höhere Kommanditeinlagen eingezahlt. Im Einzelnen handelt es sich laut Eintrag im Handelsregisterauszug um folgende Zahlungen:
Beide einzahlenden Gesellschaften haben der SPD gehört, bestehen aber nicht mehr. Die "Hamburger Buchdruckerei und Verlagsanstalt Auerdruck GmbH" (Amtsgericht Hamburg, HRB 4180) wurde in Presseveröffentlichungen als notleidend beschrieben. Die "Printmedien-Beteiligungsgesellschaft mbh & Co KG" (zuletzt Amtsgericht Bonn, HRB 3213 ) war 1979 unter dem Namen "Neue Morgenpost Druck- und Verlagsgesellschaft mbH & Co KG" in Hamburg wohl als Auffanggesellschaft für die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene "Morgenpost" gegründet worden. Die genannten Zahlungen sind daher nur erklärlich, wenn es sich auch hier, wie im Fall der "Solidarität GmbH" um Gelder des Parteivorstands der SPD handelt. Insgesamt wären damit in den Jahren 1988 bis 1992 aus dem Haushalt des SPD-Parteivorstands 27.830.585,41 DM dem Unternehmensbereich der SPD zugeführt worden. Ich halte das angesichts der Finanzquellen des SPD-Parteivorstands für unzulässig. Laut der veröffentlichten Rechenschaftsberichten hat der SPD-Parteivorstand in den Jahren 1988 bis 1992 insgesamt Einnahmen von 497.297.161 DM erzielt. 337.971.725 DM oder 68% der Gesamteinnahmen des SPD-Parteivorstands stammten in diesen Jahren aus öffentlichen Mitteln, aus der Wahlkampfkostenerstattung und dem Chancenausgleich. Dabei lasse ich die im Rechenschaftsbericht 1991 verbuchte Zahlung von 75.000.000 DM von der Treuhandanstalt außer Acht, die sonst den Anteil der Steuermittel an den Einnahmen verzerrend erhöhen würde. Eine Summe von 27.830.535,41 DM kann wohl nicht allein aus den sonstigen Einnahmen des Parteivorstands bezahlt worden sein. Die Parteien werden bei der Bewältigung ihrer wichtigen Aufgaben im Rahmen des Parteiengesetzes aus Steuermitteln unterstützt. Zu den im Parteiengesetz genannten Aufgaben der Parteien gehört es aber nicht, Unternehmensbeteiligungen zu halten. Eine Mitfinanzierung von Unternehmensbeteiligungen einer Partei aus öffentlichen Mitteln ist mit der Verfassung nicht vereinbar. In Höhe des genannten 68%-Anteils ist meines Erachtens eine Mitfinanzierung der Einzahlungen des SPD-Parteivorstands in den Unternehmensbereich der SPD gegeben. Dies halte ich für unzulässig. Ich bitte Sie, diese schwerwiegenden Fragen aufzuklären und die genannten Sachverhalte zu prüfen. Die Unterlagen der Handelsregister füge ich zu Ihrer Kenntnis meinem Schreiben bei. Die Bürger und Steuerzahler haben Anspruch darauf, dass gegebenenfalls der Betrag von 18.924.798,08 DM missbräuchlich verwendeter öffentlicher Mittel - oder auch Teile dieser Summe - zurückgefordert und den im Parteiengesetz für solche Beträge genannten gemeinnützigen Zwecken zugeführt wird. Mit freundlichen Grüßen |