Logo der Deutschland-Bewegung

Die konservative Informationsbasis im Internet

zurück zum Inhaltsverzeichnis

EPOCHE Nr. 148
MIT UMWELTFORUM
EPOCHE UND UMWELT
Ideenmagazin und "Argumente- und Informationsmagazin für Meinungsführer und Multiplikatoren" nannte Manfred Wörner (NATO-Generalsekretär 1988-94) die EPOCHE - Ideen von heute sind Taten von morgen - 148 - 07-2001 - 26. Jahrgang

Deutschlands Zukunft: Familienarbeit ist Dienst an der Gemeinschaft und muß von allen getragen werden - Daß Kinder zum »Armutsrisiko Nummer eins« geworden sind, ist ein Armutszeugnis für den Staat - Einerseits gilt es, den Zusammenbruch des Sozialgefüges zu verhindern, andererseits dürfen unsere Nachkommen nicht dem Gewaltpotential einer utopischen Multikulti-Gesellschaft ausgesetzt werden - Masseneinwanderung kann die notwendige Steigerung der Geburtenraten nicht ersetzen - Wie sich die Zahl der Abtreibungen verringern läßt - Großbritannien, Schweden oder die USA haben sich bei der gezielten Förderung ihrer eigenen Bürger größere Handlungsspielräume gesichert als Deutschland - Es wäre abwegig, wenn ein Staat auf Dauer akzeptieren würde, daß ihm das Verfügungsrecht über die eigene Kasse abhanden kommt

Bild von Andreas Schneider
Andreas Schneider

Nadel, grün

Mehr Kinder - aktive Bevölkerungspolitik

von Andreas Schneider

Die demographische und sozialstaatliche Krise, in die Deutschland geraten ist, war vorhersehbar. Heute leben in weniger als 30 Prozent der Haushalte Kinder. Dennoch sehen nahezu 85 Prozent der Deutschen das traditionelle Familienbild als erstrebenswert an. Es liegt auf der Hand, daß das »Armutsrisiko Kind« viele Menschen davon abhält, für Nachwuchs zu sorgen. Deutschland beschreitet einen Irrweg, wenn einerseits die rot-grüne Steuerreform Singles stärker entlastet als Familien, andererseits mit der Ökosteuer die Familien stärker belastet werden.

Am Rande sei vermerkt, daß die sogenannte »Homosexuellen-Ehe«, falls sie in einer weiteren rot -grün dominierten Legislaturperiode mit allen sozialpolitischen Konsequenzen Akzeptanz findet - selbst nach schöngerechneten Angaben aus den Rehen der Regierungsparteien rund 28 Milliarden Mark kosten wird. Vor diesem Hintergrund klingen die Versicherungen der Bundesregierung, für die Familien sei kein Geld verfügbar, nicht gerade glaubwürdig.

Vermehrte Einwanderung kann die Probleme Deutschlands nicht lösen: erstens entziehen wir damit anderen Völkern menschliche Ressourcen, zweitens müssen wir die Erfahrungen mit bisherigen Einwanderungswellen berücksichtigen. Die Integrationskosten von über 130 Milliarden Dollar pro Jahr in den USA sollten zu denken geben; ebenso der sinkende prozentuale Anteil der der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer an der ausländischen Gesamtbevölkerung in Deutschland, der von 65,7 Prozent im Jahr 1972 auf 27,4 Prozent (1998) gefallen ist. Allein die Erhaltung unserer heutigen Bevölkerungszahl und des Aufbaus unserer Alterspyramide würde - rein mathematisch-theoretisch betrachtet - eine zusätzliche Einwanderung von jährlich 650.000 Menschen rechtfertigen. Doch ist klar, daß dieser Weg nicht praktikabel ist weil er die Integrationskraft unserer Gesellschaft bei weitem überfordern würde.

Eine Politik, die nur noch »Realitäten anerkennen« will und in der Individualisierung und damit Vereinsamung der Menschen eine solche »Realität« zu sehen glaubt - so, als handle es sich um ein unabänderliches Naturgesetz -, gibt ihren Anspruch auf, Leitbilder zu setzen. Gerade eine christliche und konservative Politik muß jedoch auf diesem Feld die Führung übernehmen, statt einem familienfeindlichen Zeitgeist hinterherzulaufen. Nimmt man das Subsidiaritätsprinzip und die Forderung nach Erhaltung bewährter Werte ernst, muß christliche Politik die Familie als Keimzelle unserer Gemeinschaft und als Kern einer christlich-konservativen Ideenwelt erkennen - und danach handeln.

Dies gilt auch für die Sicherung der materiellen Grundlagen: Die beiden optionalen Komponenten des Familienlastenausgleichs, die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld, müssen zumindest den seit ihrer Einführung erlittenen Kaufkraftverlust ausgleichen. Bei seiner Einführung im Jahr 1961 stellte der Kinderfreibetrag einen Facharbeiter durchschnittlich bereits ab dem Zweiten Kind steuerfrei; hochgerechnet auf heutige Verhältnisse würde dies einem Freibetrag von rund 15.000 Mark entsprechen.

Um Familien zu fördern, die ihre Freibeträge nicht ausschöpfen können, ist eine Beibehaltung des optionalen Kindergeldes unumgänglich. Da sich der »Wert« von Betreuung und Erziehung - von der Kostenseite betrachtet allein in den ersten 15 Lebensjahren eines Kindes auf rund 450.000 Mark summiert, ist die Erhöhung des Kindergeldes auf etwa 700 Mark pro Kind und Monat nicht zu hoch gegriffen.

Angesichts der Tatsache, daß der Familienlastenausgleich im letzten Jahrzehnt nur um 13,9 Prozent gestiegen ist, während das Bruttosozialprodukt im gleichen Zeitraum um fast 60 Prozent anstieg - und angesichts der Tatsache, daß der Anteil des Lastenausgleichs am Sozialbudget von 20,8 Prozent im Jahre 1960 auf heute 12 Prozent gesunken ist, muß man eingestehen, daß Deutschland seine Familien vor allem als finanzpolitischen »Steinbruch« mißbraucht hat. Heute gilt es nicht nur, diese Einsparungen wieder den Familien zufließen zu lassen, sondern sie auch besonders zu fördern. Wir müssen über einen Lastenausgleich hinaus zu einem echten Leistungsausgleich kommen, da Kinder keine Last sein sollten, sondern die Erziehung von Kindern eine Leistung ist, die Eltern gegenüber unserer Gesellschaft erbringen.

Heute werden Familien sowohl während des Arbeitslebens als auch in der Rente doppelt bestraft. Durchschnittlich verfügen Familien schon ab zwei Kindern nur noch über 48 Prozent des Einkommens eines kinderlosen Paares, mit jedem weiteren Kind sinkt dieser Prozentsatz um weitere acht Prozentpunkte. Als Folge müssen laut Statistischem Bundesamt in Deutschland acht Millionen Haushalte mit weniger als 100 Mark in der Woche auskommen; und jedes siebte Kind in Deutschland muß in der Sozialhilfe aufwachsen (nachdem dies 1965 nur jedes 75. Kind war).

Familiengerechte Arbeitsbedingungen schaffen

Läßt man Eltern schon während des Erwerbslebens nahezu allein, werden sie auch noch in der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch bestraft, daß ihre Rentenhöhe durch die Erziehungsjahre geschmälert ist und sie die durch ihre Kinder geleisteten Rentenbeiträge auch noch mit kinderlosen Rentnern teilen müssen. Da unser Rentensystem auf einem Generationenvertrag basiert, muß die Politik den Mut aufbringen, Kinderlosen klar zu sagen, daß sie mehr zur Finanzierung der familienpolitischen Lasten der gesamten Gesellschaft beitragen müssen.

Die heutigen Arbeitnehmer zahlen ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Renten der jetzigen Ruheständler und nicht für ihre eigenen Altersbezüge. Diese werden später durch ihre Kindergeneration aufgebracht. Wer also bewußt auf eigene Kinder verzichtet, kündigt einseitig den Generationenvertrag auf und verläßt sich darauf, daß die Kinder anderer Arbeitnehmer schon für ihn mitbezahlen werden.

Um Eltern jedoch auch während der Erziehungszeiten zu fördern, muß ein System leistungsgerechter Entlohnung geschaffen werden. Die Vorschläge variieren zwischen 1.000 Mark und 2.000 Mark pro Monat und Kind als Zusammenfassung von Kindergeld und Erziehungsgeld in den ersten Lebensjahren. Das 1986 eingeführte Bundeserziehungsgeld ist - sowohl in seiner Höhe als auch in seinen zum Bezug berechtigenden Einkommensgrenzen - fast unverändert geblieben. Des führte dazu, das es einerseits über 25 Prozent seines Realwerts verloren hat und andererseits der Anteil der geförderten Familien von ursprünglich 85 Prozent auf weniger als 50 Prozent zurückgegangen ist.

Zudem ist es kaum erklärbar warum das Erziehungsgeld nur zwei Jahre gewährt wird, auf die Rente jedoch drei Jahre Ausfallzeit angerechnet werden, die in der Summe selbst bei Großfamilien nur einen Rentenanspruch weit unterhalb des Existenzminimums ergeben. Aus Gründen der bundesweiten Vereinheitlichung einerseits, und aus Gründen der besseren gesellschaftlichen Anerkennung der Leistung, die Eltern für unsere Gesellschaft erbringen andererseits, wäre es sinnvoll, ein aus Kindergeld und Erziehungsgeld zusammengefaßtes Erziehungsgehalt für insgesamt sechs Jahre innerhalb der ersten zwölf Lebensjahre zu zahlen. In Jahren, in denen das Erziehungsgehalt nicht in Anspruch genommen wird, besteht Anspruch auf Kindergeld.

Ein solches Erziehungsgehalt dürfte mit 1.300 Mark im Monat eher noch zu niedrig sein. Das Gehalt sollte zur Finanzierung einer vollen Anrechnung der Erziehungsjahre steuer- und rentenversicherungspflichtig sein; ein Familiensplitting statt des Ehegattensplittings sowie die erhöhten Kinderfreibeträge würden aber für kleine und mittlere Familieneinkommen die notwendige Entlastungsfunktion übernehmen.

Das Familiengehalt ist an Erhöhungen der indirekten Steuer unverzüglich anzupassen, da diese die Familien mit Kindern in weitaus höherem Maße belasten als kinderlose Paare. So wirkt sich beispielsweise eine einprozentige Mehrwertsteuererhöhung auf eine Familie mit drei Kindern genauso hart aus wie eine fünfprozentige Erhöhung auf einen Single-Haushalt.

Bisher liegt die »unschädliche« Höchstgrenze für den Bezug von Erziehungsgeld bei 19 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche für den Leistungsbezieher. Dies führt zu Ungerechtigkeiten, wenn beide Elternteile zu Gunsten der Kindererziehung eine Teilzeittätigkeit wünschen. Im Falle einer Teilzeittätigkeit beider Partner von je 24 Stunden pro Woche besteht kein Anspruch auf Bezug des Erziehungsgeldes. Arbeitet ein Elternteil volle 40 Wochenstunden, der andere 19 Stunden, wird Erziehungsgeld gezahlt. Klar benachteiligt sind also Familien, denen Arbeitsteilung und gute Erziehung wichtiger als eine Karriere sind.

Die Lösung wäre beispielsweise eine gemeinsame Wochenarbeitszeit von 55 bis 60 Stunden, um diese Benachteiligung zu vermeiden. Der Bezug eines sechsjährigen rentenversicherungspflichtigen Familiengehalts würde es zudem der Frau wesentlich leichter machen, sich ohne materielle Nachteile für die Familienarbeit zu entscheiden.

Senkung der Abtreibungszahlen durch bessere Hilfen

Verfolgt man die Verlautbarungen führender Wirtschaftsvertreter, Journalisten, Politiker und Wissenschaftler - wie beispielsweise die des US-Genforschers James D. Watson -, dann bleibt festzuhalten, daß mit der neuen Abtreibungsregelung von 1995 der Entwertung menschlichen Lebens die Türen geöffnet wurden. Der Mensch erscheint als Kostenfaktor und gelegentlich wird auch über Euthanasie und »sozialverträgliches Frühableben« diskutiert. Kinder vor der Geburt werden als »Zellklumpen« bezeichnet; zur Selektion in die Gruppen »lebenswert« und » lebensunwert« ist es nur noch ein kleiner Schritt. Wo wird die Grenze gezogen?

Schon heute werden lebensfähige Kinder durch sogenannte »Spätabtreibungen« getötet. Dabei verschwimmt auch strafrechtlich die Grenze zwischen Abtreibung und Mord - wie in jenen Fällen, in denen das Kind im Mutterleib per Giftspritze oder Gehirnabsaugen getötet wird, um eine »erfolgreiche« Abtreibung zu gewährleisten. Die nächste Grenze könnte die Erweiterung des Abtreibungsbegriffs auf Tötungen außerhalb des Mutterleibs sein, oder die Tötung behinderter und alter Menschen, wenn ihre weitere Behandlung keinen Erfolg bringt und für die Gesellschaft »zu teuer« erscheint.

In Deutschrand werden offiziell 168 Kinder pro 1.000 Lebendgeburten abgetrieben. Damit summiert sich die Zahl der getöteten Kinder allein seit der Neufassung des Abtreibungsrechts 1995 auf wahrscheinlich mehr als eine Million, seit der Legalisierung der Abtreibung auf mehr als sechs Millionen. Angesichts dieser Zahlen von einem Holocaust oder »Babycaust« an unseren Kindern zu sprechen, wie dies ranghohe Kirchenvertreter und Mitglieder der Lebensrechtbewegung wagen, scheint nicht übertrieben zu sein. Die Wiedereinführung der Strafbarkeit von Abtreibungen dürfte einerseits gesellschaftlich nicht durchsetzbar sein, andererseits wurde dies die Falschen treffen. Wir müssen trotzdem deutlich machen, daß jede Abtreibung ein Mord ist, den es zu verhindern gilt. Insgesamt muß der Gesetzgeber durch ein verbessertes Hilfs- und Beratungsangebot, aber auch durch einen Familienleistungsausgleich einen Großteil der Abtreibungen in Deutschland unnötig machen - ergänzt durch eine gesetzliche Einschränkung der Abtreibungsmöglichkeiten.

Um den drohenden Zusammenbruch unseres Sozialstaates zu verhindern und unsere Nachkommen nicht dem Gewaltpotential eines multiethnischen Staates auszusetzen, kann Masseneinwanderung nicht eine Steigerung der Geburtenraten ersetzen. Deutschland muß den Familien zeigen, daß Kinder erwünscht sind, daß Erziehungsarbeit eine gesellschaftlich anerkannte Tätigkeit ist und daß diese Tätigkeit auch leistungsgerecht bezahlt wird.

Als Finanzierungsmöglichkeit könnte die Pflegeversicherung ein Vorbild sein. Da die Pflege, Erziehung und Ernährung von Kindern zum Zwecke des Allgemeinwohls durchaus mit der Sorge um pflegebedürftige Menschen vergleichbar ist, könnte das Erziehungsgehalt beispielsweise aus einem Familienfonds geleistet werden, in den Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen.

Da die rot-grüne Regierung zugunsten Ehegattensplitting, Hinterbliebenenrente und Mitversicherungsmöglichkeiten in homosexuellen Partnerschaften zwischen 20 und 30 Milliarden Mark zurückstellen muß, könnte dieser bereits eingeplante Betrag bei Verzicht auf die »Homo-Ehe« ungeschmälert bin die Anfangsfinanzierung eines Familienfonds einfließen. Außerdem könnte ein Teil der jährlich laut Steuerzahlerbund verschwendeten 60 Milliarden Mark mit einfließen, wenn man ernsthaft die Prioritäten ändern will. Daß dies notwendig ist, zeigt die Gegenüberstellung von Kosten und »Nutzen«:

  • Wir haben eine Reihe von Kinderstrafsteuern, die entweder Singles stärker als Familien entlasten, oder kinderreiche Familien extrem stark belasten.

  • Die Realtransfers decken die realen Kosten von Erziehung und Verpflegung schon lange nicht mehr.

  • Eltern haben durch Kindererziehung hohe Kosten hinzunehmen - sowohl durch Ausfall an Erwerbseinkommen, wie durch geschmälerte Rentenansprüche.

  • Die externen Effekte einer guten Kindererziehung für die Gesellschaft insgesamt (Sicherung des Sozialsystems, politische, kulturelle und wirtschaftliche Innovationen durch nachwachsende Jugend, niedrige Kriminalitätsrate bei funktionierendem Elternhaus) werden einkommenspolitisch nicht anerkannt.

Die Kosten werden privatisiert, indem man sagt, Kinder würden Freude machen und es wäre ja die private Entscheidung jedes Menschen, ob er Kinder haben will - der Nutzen wird jedoch sozialisiert, ohne daß Eltern dafür Vorteile eingeräumt würden. 30 Mark mehr Kindergeld sind ein Hohn. Nur ein Familiengehalt würde den Eltern eine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen außerhäuslicher Betreuung und eigener Familienarbeit in die Hand geben. Genau dies entspräche dem Freiheitsgrundsatz unserer Verfassung.

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Berechtigung zum Bezug des von ihr eingeführten Landeserziehungsgeldes an die deutsche Staatsbürgerschaft zu koppeln versucht, später wenigstens an eine EU-Bürgerschaft. Beides wurde durch die Gerichte zurückgewiesen, so daß diese Transferleistung an alle Eltern mit festem Wohnsitz im Südweststaat gezahlt werden muß.

Angesichts dessen stellt sich die berechtigte Frage, wie das von der Union auf Bundesebene angestrebte Familiengehalt ausgestaltet werden muß, damit es nicht zu einem weiteren Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge wird. Auch wenn man auf dem Standpunkt steht, daß dies nicht in der Verantwortung der Familienpolitik liegt, sondern vielmehr ein Problem der Ausgestaltung der Zuwanderungsregelungen ist, kann doch ein Blick über den nationalen Tellerrand Lösungsalternativen aufzeigen.

Sind die USA ein undemokratisches Land, nur weil man als Einwanderer erst nach einigen Jahren rechtmäßigen Aufenthalts berechtigt ist, Sozialleistungen zu beziehen? Wieso ermöglichen es britische und schwedische Gesetze, daß nur eigene Staatsbürger die dortige Version des Familiengehalts beziehen können? Die Ausrede, dies wäre nach EU-Recht unmöglich, kann doch nur mit der Unbeweglichkeit oder schlichtweg Unwilligkeit unserer Legislative zusammenhängen, grundlegende Reformen durchzuführen.

Uns steht mangels ausreichenden Nachwuchses der Zusammenbruch unserer sozialen Sicherungssysteme bevor. Kinderlose wurden jahrzehntelang auf Kosten der Kinderreichen subventioniert. Länder wie Schweden oder Großbritannien finden indessen Lösungen, an denen man sich orientieren kann. Was muß noch passieren, damit auch die deutsche Politik den Ernst der Lage erkennt? Einerseits gilt es, den drohenden Zusammenbruch unseres Sozialstaates zu verhindern; andererseits dürfen unsere Nachkommen nicht dem Gewaltpotential eines multiethnischen und multikulturellen Staates ausgesetzt werden. Deshalb kann Masseneinwanderung nicht eine Steigerung der Geburtenraten ersetzen. Deutschland muß seinen eigenen Familien zeigen, daß Kinder erwünscht sind, daß Erziehungsarbeit eine gesellschaftlich anerkannte Tätigkeit ist und daß diese Tätigkeit auch leistungsgerecht bezahlt wird.

Als Finanzierungsmodell könnte die Pflegeversicherung Vorbild sein. Da die Pflege, Erziehung und Ernährung von Kindern zum Zwecke des Allgemeinwohls durchaus mit Leistungen für pflegebedürftige Menschen vergleichbar ist, könnte das Erziehungsgehalt beispielsweise aus einem Familienfonds geleistet werden, in den Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen. Durch die jahrzehntelange verfassungswidrige Benachteiligung von Familien ist die Bundesregierung in eine Bringschuld geraten, die unverzüglich auszugleichen ist. Dabei kann kein Platz für kostenintensive Nischenprojekte wie die »Homo-Ehe« sein. Vielmehr müssen alle Ressourcen und finanziellen Möglichkeiten der wichtigsten Aufgabe dienen: Kinder sind unsere Zukunft, die Zukunft Deutschlands, unseres Sozialstaates und unseres gesamten Gemeinwesens.

schreib' mal wieder ... Andreas Schneider
ist Pressesprecher des Christlich-Konservativen Deutschlandforums (CKDF). Er engagiert sich besonders für Familienförderung und den Schutz des Lebens der Ungeborenen.


zurück zum Inhaltsverzeichnis Politische Bildung und Information Zähler