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Epoche Nr. 142

MIT UMWELTFORUM
EPOCHE UND UMWELT

Ideenmagazin und "Argumente- und Informationsmagazin für Meinungsführer und Multiplikatoren" nannte Manfred Wörner (NATO-Generalsekretär 1988-94) die EPOCHE - Ideen von heute sind Taten von morgen

142/QIV/1999/24. Jahrgang

Brauchen wir heute noch die Fünf-Prozent-Klausel, die in der Zeit des Kalten Krieges geschaffen wurde, um den Parteigängern des Sowjet-Imperiums den Zutritt zum deutschen Parlament zu verwehren? Plädoyer für eine Bundeswahlrechtsreform als Therapie gegen Parteienverdrossenheit und niedrige Wahlbeteiligung

Wilfried Böhm
Wilfried Böhm
Nadel, grün

Sperre gegen Erneuerung

von Wilfried Böhm

Sinkende Wahlbeteiligung in Deutschland und steigende Politikverdrossenheit haben ihre Ursache auch darin, daß viele Wähler gezwungen sind, ihre Stimme für Parteien abzugeben, die für sie bestenfalls »das kleinere Übel« sind. Nur so können sie nach ihrer Meinung »Schlimmeres verhüten« und vermeiden, daß ihre Stimme »für den Papierkorb« ist. Diesen Zwang übt die Fünf-Prozent-Klausel aus, die das Verhältniswahlrecht verfremdet, ohne ein wirkliches Mehrheitswahlrecht zu sein. Sie hat sich spätestens seit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands als Sperrklausel gegen die Innovation des Parteiensystems erwiesen. Benötigt doch seitdem eine Partei für ihren Einzug in den Bundestag bei durchschnittlicher Wahlbeteiligung weit mehr als zwei Millionen Stimmen, oder - als regionale Sonderregelung - mindestens drei Direktmandate.

Berechtigung hatte die Sperrklausel in der Zeit des Kalten Krieges, als hinter den Kommunisten der Machtapparat der DDR samt Stasi stand - und im Hintergrund die Interessen des sowjetrussischen Sklavenhalter-Imperiums. Deren Parteigänger sollten draußen bleiben.

Es ist 46 Jahre her, seit die Flüchtlings- und Vertriebenenpartei BHE aus eigener Kraft die Hürde übersprang, 1983 schafften es erstmals die Grünen, und zwar nicht als »Natur- und Umweltpartei«, sondern als Plattform der 68er und der teilweise vom Osten gesteuerten sogenannten Friedensbewegung. Der kommunistischen PDS kam 1990 zunächst die regionale Sonderregelung zugute, die ihr dazu verhalf, sich zu etablieren. Insgesamt hat sich die Fünf-Prozent-Hürde als Schutzklausel für die sogenannten »Bundestagsparteien« erwiesen, die ein mit Steuergeldern gestütztes Machtkartell entwickelt haben. Immerhin sah Kurt Biedenkopf schon vor zehn Jahren eine »pluralistische Fassung des Einparteienstaates« heraufziehen.

Bekannt ist die Warnung, »Splitterparteien« hätten die Weimarer Republik ruiniert, obwohl dafür eher das Versagen der großen Parteien vor dem totalitären Ansturm verantwortlich war. Die etablierten Parteien tun eben alles, um die heilige Kuh der Sperrklausel unantastbar zu halten. Wer sich die Zeitgeschichte genauer ansieht, wird feststellen, daß 1932 die beiden großen antidemokratischen Sammelbecken - NSDAP und KPD - zusammen eine rechnerische absolute Mehrheit erzielten. Mit »Splitterparteien« hatte dies nichts zu tun.

Die ersten zaghaften Reformschritte sind getan: Auf der Ebene der Kommunalwahlen »wird mehr Demokratie gewagt«. In der Hälfte aller Bundesländer gibt es die Fünf-Prozent-Hürde nicht oder nicht mehr. Mit einem spektakulären Urteil hob das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen die Sperrklausel auf, denn sie verletze »das Recht auf Chancengleichheit der Parteien und der Gleichheit der Wahl«. Es ist zu erwarten, daß bald in allen Bundesländern die Sperrklausel fällt. Was in der Kommunalpolitik richtig ist, kann im Bund und den Ländern so falsch nicht sein.

Die FDP verdankte ihre bundespolitische Rolle als Mehrheitsbeschaffer und Zünglein an der Waage in den letzten Jahrzehnten ausschließlich den durch die Fünf-Prozent-Hürde provozierten Leihstimmen, mal von links und mal von rechts. So saß sie in 50 Jahren Bundesrepublik 41 Jahrelang am Kabinettstisch, und man konnte »F.D.P.« einem Kalauer zu folge als Abkürzung für »Fiele Dicke Posten« lesen. Jetzt läuft die FDP Gefahr - ebenso wie die Grünen -, Opfer dieser Hürde zu werden und Überlebensangst befällt beide.

Im Saarland hat die FDP den letzten Versuch ihrer Parteigeschichte unternommen, sich den Wählern als reine »Funktionspartei« anzubieten. Stimmen für die FDP sollten den Machtwechsel in Saarbrücken sicherstellen - doch es ging auch ohne sie.

Angesichts dieser Entwicklung werden sich FDP und Grüne gewiß früher oder später für die Abschaffung oder Modifizierung der Fünf-Prozent-Klausel einsetzen und das natürlich mit der Notwendigkeit von mehr Gerechtigkeit und Demokratie begründen. An dieser Argumentation ist sogar etwas dran: Wenn eine Partei nicht wegen ihrer politischen Zielsetzungen und der Glaubwürdigkeit ihres politischen Personals, sondern allein wegen ihrer Funktion als Mehrheitsbeschaffer für andere Parteien gewählt werden will, kann eine lebendige und wirklich pluralistische Demokratie nicht gedeihen.

Die Chancen zu einer Bundeswahlrechtsreform steigen, seit im Kommunalwahlrecht die Hürden fallen. Eine Zwei-Prozent-Klausel im Bund würde immer noch bedeuten, daß eine Partei rund eine Million Stimmen erhalten muß, um dann mit 12 bis 14 Abgeordneten in den Bundestag einziehen zu können. Bei einer Ein-Prozent-Klausel wären 500.000 Stimmen für sieben Abgeordnete erforderlich. Die Innovation des Parteiensystems wäre in die Hände der Wähler gelegt, die sich vom Zwang zu einer rein taktischen Stimmabgabe - die ihnen zunehmenden Verdruß bereitet - befreit fühlen würden. Sie erhielten die Freiheit zu einer ihren politischen Ansichten entsprechenden Stimmabgabe. Viele Bürger fänden wieder den Mut zum politischen Engagement. Deutschland hätte weniger Nichtwähler und mehr Demokratie. Es lohnt sich, darüber nachzudenken.


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