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EPOHE - Das Ideenmagazin Nr. 141
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Ideenmagazin und "Argumente- und Informationsmagazin für Meinungsführer und Multiplikatoren" nannte Manfred Wörner (NATO-Generalsekretär 1988-94) die EPOCHE - Ideen von heute sind Taten von morgen

Die rotgrüne »Steuer-Reform« ist in Wahrheit ein Abkassiermodell, das großen Teilen der Bevölkerung Mehrbelastungen bringt - Das Steuerrecht müßte entschlackt werden, doch die Neuregelungen verkomplizieren es - Das Schröpfen der Autofahrer wird fortgesetzt obwohl die Belastungsgrenze längst überschritten ist - Erheblicher Nachbesserungsbedarf bei der Unternehmensteuerreform - Große Einsparungspotentiale blieben bislang ungenutzt - Subventionen sind das Krebsübel der Marktwirtschaft

Nadel, grün

Steuern senken - Unternehmen entlasten - Steuersystem radikal vereinfachen

STELLUNGNAHME VON KARL HEINZ DÄKE, PRÄSIDENT DES BUNDES DER STEUERZAHLER

Unsere Befürchtung, daß die sogenannte Öko-Steuer-Reform letztlich nichts anderes darstellt als ein Abkassiermodell, das unterm Strich die Steuerlast nach oben treibt, bestätigt sich mehr und mehr. Besonders hart werden dabei die Steuerzahler getroffen, die nicht von der Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung profitieren. Dies gilt beispielsweise für Schüler und Studenten sowie für Arbeitslose, die keine staatliche Unterstützung erhalten. Gleiches trifft auch für Selbständige zu, bei denen sich die Minderung des Rentenversicherungsbeitrages nicht auswirkt. Enorme Belastungen ergeben sich bei den Rentnern. War in der ersten Stufe der Energiesteueranhebungen noch von der Regierung argumentiert worden, die Rentner würden zeitversetzt über die Rentenanpassung an der Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge partizipieren, so erweist sich dies nun als Trugschluß. Denn die Rentenanpassungen sollen sich in den nächsten Jahren lediglich an der Inflationsrate orientieren. Die Rentner werden aber durch die Energiesteuern ganz massiv belastet.

Aber nicht nur die Rentner sind die Verlierer der sogenannten ökologischen Steuerreform. Ganz besonders trifft es auch die Autofahrer. Hier muß man sehen, daß die Mineralölsteuer auf Treibstoffe die Steuer ist, die in den letzten Jahren am häufigsten angehoben wurde. So kam es allein in den letzten zehn Jahren zu sechs Steuererhöhungen. Und natürlich kommt immer wieder die Umsatzsteuer obendrauf. Mit der weiteren Erhöhung der Mineralölsteuer wird das Schröpfen der Autofahrer fortgesetzt, obwohl die Belastungsgrenze längst überschritten ist. Die Situation wird noch dadurch verschärft, daß neben der Erhöhung der Mineralölsteuer um 24 Pfennig pro Liter in den nächsten Jahren auch erhebliche Belastungen bei der Kraftfahrzeugsteuer auf die Autofahrer zukommen. Denn bei der Kfz-Steuer sind für die nächsten Jahre beträchtliche Anhebungen der Steuersätze bereits beschlossen. So wird beispielsweise der Steuersatz bei Euro-1-Fahrzeugen zum 1. Januar 2001 von 13,20 D-Markt je 100 Kubikzentimeter um 8 D-Mark auf 21,20 D-Mark erhöht. Das entspricht einer Steigerung von rund 60 Prozent. Für Fahrzeuge dieser Kategorie, die beispielsweise mit einem 16 Liter Motor betrieben werden, beläuft sich die Steuermehrbelastung auf 128 D-Mark im Jahr.

Bedenklich ist meiner Ansicht nach vor allem, daß mit der vorgesehenen Erhöhung der Mineralölsteuer der Weg zu einer wesentlichen Vereinfachung des Steuerrechts mit großer ökologischer Wirkung verbaut wird, nämlich der Einbau der Kraftfahrzeugsteuer in die Mineralölsteuer. Dies hätte umweltpolitische Vorteile, weil sich die Besteuerung mehr als bisher am Verursacherprinzip ausrichtet. Zudem würde das Steuerrecht auf diese Weise entschlackt und vereinfacht. Da die Kraftfahrzeugsteuer sehr verwaltungsaufwendig ist, die Mineralölsteuer dagegen verhältnismäßig geringe Erhebungskosten verursacht, wäre die Besteuerung billiger und effizienter. Mit der Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer könnte auch Personal in den Kfz-Steuerstellen der Finanzämter freigesetzt werden. Ganz abgesehen davon, daß Ausländer, die unsere Straßen benutzen, beim Tanken dafür zur Kasse gebeten werden. Diese Reform muß endlich in Angriff genommen werden.

Absolut verfehlt ist die derzeitige Diskussion über eine Erhöhung der Erbschaftsteuer und über die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Beides sind steuerpolitische Irrwege:

  • Die Vermögensteuer hat zahlreiche Mängel, die vor einigen Jahren konsequenterweise zu ihrer Abschaffung geführt haben. So ist die Vermögensteuer mit einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nicht vereinbar. Zudem ist sie äußerst kompliziert, der Erbebungsaufwand ist sehr hoch. Vor allem steht die verfassungsrechtliche Problematik einer Wiedereinführung einer Vermögensteuer entgegen. Sollte es trotz der erdrückenden Argumente und der gravierenden Bedenken doch zu einer neuen Sonderabgabe auf Vermögen kommen, müßten die seinerzeit bei der Abschaffung der Vermögensteuer erfolgten Steuererhöhungen bei der Erbschaftssteuer und der Grunderwerbsteuer wieder rückgängig gemacht werden.

  • Mit großer Sorge betrachte ich auch die stärker zunehmende Diskussion über die Erhöhung der Erbschaftsteuer. Für mich sind Erhöhungen der Erbschaftsteuer nichts anderes als eine Wiedereinführung der Vermögensteuer durch die Hintertür. Es wird immer wieder vergessen, daß die Erbschaftsteuer schon heute ganz massiv in die Substanz übertragener Vermögen eingreift. Dies gilt nicht zuletzt für die Übertragung von Firmenvermögen. Zudem bekommt die Erbschaftsteuer mehr und mehr den Charakter einer Massensteuer. Es darf nicht sein, daß sich der Staat immer stärker an dem vergreift, was der Bürger im Hinblick auf seine Nachfahren angespart hat.

Die Unternehmensteuerreform wird endlich in Angriff genommen. Es ist längst überfällig, daß die Steuersätze gesenkt werden. Dies ergibt sich allein schon aus dem immer schärfer werdenden internationalen Wettbewerb. Allerdings halten wir für die vorgesehene Spreizung der Steuersätze für gewerbliche Einkünfte einerseits und nicht gewerbliche andererseits für verfassungsrechtlich bedenklich. So würde durch die Ungleichbehandlung der Einkommensverwendung und der Einkommensarten der Gleichheitssatz ernsthaft in Frage gestellt. Gegen die starke Spreizung der Steuersätze sprechen auch steuersystematische Bedenken. Zudem würde die Besteuerung erheblich kompliziert. Die Begünstigung der thesaurierten Gewinne greift außerdem in die betrieblichen Entscheidungen zur Finanzierung und Gewinnverwendung und möglicherweise zur Wahl der Rechtsform von Unternehmen ein. Es besteht die Gefahr, daß damit betrieblichen und volkswirtschaftlichen Fehlentwicklungen Vorschub geleistet wird, die sich abträglich auf Wachstum und Beschäftigung auswirken und den Standort Deutschland schwächen. Die beste Lösung besteht unserer Ansicht nach darin, den Spitzensteuersatz bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer einheitlich auf 35 Prozent festzusetzen und die Gewerbesteuer als Sonderbelastung der deutschen Unternehmen zu beseitigen.

Hinsichtlich der Gestaltung der steuerlichen Bemessungsgrundlage muß sichergestellt bleiben, daß Aufwendungen, die betrieblich veranlaßt sind, auch in Zukunft abzugsfähig sind. Dieser steuersystematische Grundsatz darf nicht verwässert werden. Im Zukunftsprogramm der Bundesregierung wird herausgestellt, daß die Vorschläge zur Unternehmensteuerreform durch Simulationen intensiv getestet werden sollen. Das ist gut und kann vor unausgereiften Schnellschüssen schützen. Allerdings halte ich es für geboten, daß man in Tests auch die Bestlösung einbezieht. Die heißt: allgemeine Senkung der Spitzensteuersätze und Abbau der Gewerbesteuer.

Was unausgereifte Schnellschüsse anbelangt, so haben wir davon in diesem Jahr schon genug gehabt. In diesem Zusammenhang ist es enttäuschend, daß groß angekündigte Verbesserungen in den jüngsten Steuervorschlägen nicht enthalten sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und zur sogenannten Scheinselbständigkeit. Zahlreiche Einzelvorschriften haben diese

Änderungsgesetze zu bürokratischen Monstern werden lassen. Die Auswirkungen dieser Gesetze sind teilweise fatal und haben in der Bevölkerung einen Protest hervorgerufen, wie ich ihn selten erlebt habe. Auch durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat es zahlreiche Komplizierungen gegeben, die insgesamt zu einem bisher noch nicht dagewesenen Steuerwirrwarr geführt haben. Ich fordere die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Steuervereinfachung in ihr Programm aufzunehmen. Mein Appell richtet sich auch an die im steuerlichen Bereich tätigen Verbände und Organisationen. Es muß endlich eine Neubesinnung zur durchgreifenden Vereinfachung des Steuersystems und der steuerlichen Vorschriften geben.

Will man die Staatsfinanzen insgesamt konsolidieren, was nicht zuletzt auch im Hinblick auf den von der Europäischen Union gesetzten Verschuldungsrahmen unabdingbar ist, geht es jetzt darum, neben dem Bund auch die Länder und die Gemeinden in den notwendigen Sparkurs einzubinden. Die Verschuldung ist nämlich auf allen Ebenen überhöht. So werden allein die Bundesländer zum Jahresende einen Schuldenberg von 644 Milliarden Mark angehäuft haben. Zusammen mit den Schulden der Gemeinden von 169 Milliarden Mark sind das 35 Prozent der gesamten öffentlichen Schulden. Damit stehen auch die Länder und Gemeinden in der Pflicht, die gesamtstaatlichen Schulden, die unserer Schuldenuhr in Wiesbaden zufolge in diesem Moment eine Höhe von 2.344.163.248.000 Mark erreicht haben, nicht weiter anwachsen lassen und in Zukunft sogar wieder abzutragen. Nicht nur hierfür sind drastische Einsparungen bei den Ländern und Gemeinden der einzig mögliche Weg. Auch die erforderlichen Steuersenkungen können nur über Einschnitte bei den Ausgaben aller staatlichen Ebenen ermöglicht werden.

Daß in den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden erhebliche Einsparpotentiale vorhanden sind, haben wir im Herbst 1998 in einem umfassenden Gutachten im einzelnen dargelegt. Ich darf das kurz rekapitulieren. Nach unseren Vorstellungen sind bei Bund, Ländern und Gemeinden kurzfristig mindestens 45 Milliarden Mark im Jahr einzusparen. Mittel- und längerfristig sind sogar rund 140 Milliarden Mark möglich. Dabei ist zu bedenken, daß die Liste der von uns untersuchten Bereiche keineswegs abschließend ist.

Aller ökonomischen Vernunft widerspricht es, jeden Arbeitsplatz im Steinkohlebergbau mit rund 150.000 Mark zu subventionieren. Dennoch ist die Bundesregierung nicht dazu bereit, hier Einsparungen vorzunehmen, die über die bereits vereinbarte, leider viel zu geringe Absenkung der Finanzhilfen hinausgehen. Aus fiskalischen und subventionspolitischen Gründen ist es aber dringend geboten, das Ende 1997 beschlossene Gesetz zur Neuordnung der Steinkohlesubventionen zu ändern. Würde die Degression der Förderbeträge früher einsetzen und so gestaffelt, daß die Subventionen innerhalb von sieben Jahren auf Null zurückgeführt werden, ließen sich im nächsten Jahr zwei Milliarden, im Gesamtzeitraum rund 18 Milliarden Mark einsparen.

Obwohl sich inzwischen weitgehend herumgesprochen hat, daß Subventionen das Krebsübel einer Marktwirtschaft sind, hat sich an deren Gewährung und Verteilung nichts geändert. Auf Dauer ist der Staat nur durch eine verfassungsmäßige Begrenzung der Subventionen an die Kette zu legen. Zumindest brauchen wir ein Gesetz zur Begrenzung der Subventionen. Danach müssen Subventionen degressiv gestaltet, zeitlich begrenzt, deren Ziel festgelegt und überprüft werden.

Schließlich wäre die Bundesregierung gut beraten, sich im Kampf gegen die Verschwendung von Steuergeldern zu engagieren. Wie wir wissen, ist das bestehende Instrumentarium völlig unzureichend, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Was wir brauchen, sind ein Straftatbestand der Amtsuntreue und ein Amtsankläger, der dafür sorgt, daß Regreß-, Schadensersatz, Disziplinar- und Strafverfahren gegen Steuergeldverschwender eingeleitet werden. Man kann von den Bürgern kein Verständnis dafür erwarten, daß sie die Gürtel enger schnallen müssen, wenn gleichzeitig Steuergelder in Milliardenhöhe verschleudert werden.


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