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Fritz Schenk

Die materielle Buße ist übererfüllt - doch immer neue Forderungen werden an die nachfolgenden Generationen gestellt und von jenen bedient, die den Schuldkult weiter zelebrieren


von Fritz Schenk

Uns Deutsche trifft das Wiedergutmachungsproblem jetzt praktisch zum vierten Mal: Das erste "Sühneurteil" fällten die Siegermächte unmittelbar nach Kriegsende auf der Potsdamer Konferenz mit ihrem diesbezüglichen Protokoll vom 2. August 1945. Die zweite Phase betraf die Besatzungszonen und später getrennten Staaten West- und Ostdeutschlands. Die dritte ergab sich aus der deutschen Einheit - und die vierte setzte mit den neuen Forderungen aus ehemaligen Ostblockstaaten wie aus Übersee vor gut zwei Jahren ein. Daher ist heute sowohl nach den Rechtsgrundlagen wie danach zu urteilen, was das deutsche Volk (und dabei handelt es sich ausnahmslos um jene Deutschen, die für ihre Väter und Großväter haften, weil sie aus Gründen der "späten Geburt" an beiden Despotien weder Schuld noch Verantwortung tragen) an Haftung und Sühneleistungen rechtlich zu bringen verpflichtet ist und davon bereits real erbracht hat.

Schon auf der Konferenz von Jalta (Februar 1945) und erneut im Juli/August 1945 auf der von Potsdam, forderte Stalin deutsche Wiedergutmachungsleistungen - damals in Höhe von nur 20 Milliarden Dollar - davon die Hälfte für die Sowjetunion. Darüber kam es zu keiner Einigung, weil insbesondere die Amerikaner vor einer Wiederholung von "Versailles" warnten. Bekanntlich hatten ja gerade die hohen Kriegsfolgelasten aus dem Vertrag von 1918/19 das Entstehen des Nationalsozialismus begünstigt und schließlich den Zweiten Weltkrieg mit heraufbeschworen. Die Potsdamer Konferenz ging ohne konkrete Festlegungen auseinander, überließ es jeder Besatzungsmacht, ihre Reparationswünsche aus der jeweils "eigenen" Besatzungszone zu befriedigen und vermerkte lediglich die Empfehlung der Amerikaner, diese auf zehn Milliarden Dollar für ganz Deutschland zu beschränken. Unklar formuliert blieben auch die Passagen über die deutschen Ostgebiete - allein über das nördliche Ostpreußen (Gebiet Königsberg) wurde die "Abtretung in dem künftigen Friedensvertrag mit Deutschland" an die Sowjetunion als Absicht protokolliert.

Tatsächlich begann eine Plünderung Deutschlands, wie sie kein Beispiel in der bisherigen Weltgeschichte hat - und nicht zuletzt daran sind alle Bemühungen der Siegermächte gescheitert, das Potsdamer Protokoll zu präzisieren oder gar zu einem Friedensvertrag mit Deutschland zu gelangen. Der fünfundvierzigjährige Kalte Krieg war ausgebrochen. Seine "Kosten" für Deutschland: die Abtrennung Ostpreußens und der Gebiete jenseits von Oder und Neiße (rund ein Viertel des deutschen Reichsgebiets) und die Vertreibung seiner rund zehn Millionen Einwohner, zusätzlich mehr als drei Millionen vertriebene Sudetendeutsche, die alle bis auf geringstes Handgepäck ihr gesamtes Eigentum zurücklassen mußten. Dies ergibt mit nur geschätztem Bodenwert und allen zivilen Einrichtungen allein schon weit mehr als die von Stalin geforderte Summe von 20 Milliarden Dollar. Mit noch einmal der gleichen Summe müssen die Beuteaktionen, Demontagen von Industrie- und Verkehrsanlagen, der Raub der noch verbliebenen deutschen Handels- und Fischereiflotte, die Hälfte der ostdeutschen Viehbestände, der deutschen Geldbestände und Auslandsguthaben sowie wertvollster Kunst- und Kulturschätze veranschlagt werden. Allein für das zweite Halbjahr 1945 registrierten die sowjetischen Armeetagebücher die "Verbringung" von 400.000 Waggons der Deutschen Reichsbahn mit Lebensmitteln, 450.000 Radios, 60.000 Klavieren und rund einer Million "kapitalistischer" (was immer die Rotarmisten darunter verstanden haben mögen) Möbelstücke und ziviler Gegenstände. Weder der Inhalt noch die Waggons wurden je an Deutschland zurückgegeben.

Mit noch einmal rund 20 Milliarden Dollar ist die fünfundvierzigjährige Ausplünderung der Sowjetzone/DDR gewiß nicht zu hoch veranschlagt, was ja schließlich zu ihrem totalen Zusammenbruch und der Belastung des gesamtdeutschen Steuerzahlers mit bisher rund 1000 Milliarden Mark (netto) zu ihrem im Grunde völligen Neuaufbau geführt hat. Hinzu kommen mehr als 70 Milliarden Mark, die die westdeutschen Steuerzahler für die Übernahme der DDR-Devisenschulden, für den Abzug der russischen Truppen aus Deutschland und für Wiedergutmachungsleistungen an ehemalige osteuropäische Zwangsarbeiter (teilweise schon unter den Regierungen Brandt und Schmidt) an die damals noch totalitären Machthaber gezahlt haben, wovon keines der Opfer auch nur einen Heller erhalten hat - und weshalb jetzt noch einmal gezahlt werden soll (und wird!).

Zu den Kriegsfolgelasten Gesamtdeutschlands sind die rund 20 Milliarden Dollar zu rechnen, die auch die Westzonen an Demontagen, Reparationen, Raub von Patenten und Forschungseigentum und die (wegen des von den Sowjets ausgelösten Kalten Krieges) vierzigjährigen Besatzungskosten zu verschmerzen hatten. Darüber hinaus hat Westdeutschland mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1951/52 die Auslandsschulden Hitler-Deutschlands allein abgetragen, Wiedergutmachung an Israel, den Lastenausgleich für die Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten und vieles mehr geleistet, was niemals zusammenhängend beziffert worden ist, aber von Fachleuten mit mehr als 500 Milliarden Mark veranschlagt wird. Diese Liste der von Deutschland erbrachten Sühne- und Wiedergutmachungsleistungen ließe sich sehr lang fortsetzen. Festzuhalten bleibt allein, daß es sich dabei um ein Vielfaches dessen handelt, was die Siegermächte 1945 Deutschland überhaupt zuzumuten gewagt hatten!

In der Erinnerung auf die schlimmen Wirkungen des Versailler Vertrages nach dem Ersten Weltkrieg waren sich die führenden Politiker des freien Westdeutschlands, Adenauer und Schumacher, nach 1945 darin einig, daß es Hauptaufgabe deutscher Außenpolitik sein müsse, vom geschriebenen Recht auszugehen (und das war bis 1990 das Potsdamer Protokoll als letztes über Deutschland gefaßtes Übereinkommen der Siegermächte) und alles zu tun, die aus dem Krieg herrührende Last des deutschen Volkes zu begrenzen. Das ist in den Verträgen mit den westlichen Alliierten, insbesondere mit dem Londoner Schuldenabkommen, geschehen. Es fand Eingang in den - zur Wiederherstellung deutschen Einheit geschlossenen - Zwei-Plus-Vier-Vertrag, weshalb es zu keinem förmlichen Friedensvertrag mit Deutschland gekommen ist.

Kernpunkt all dieser Verträge und Regelungen ist die rechtliche Feststellung, daß Deutschland wegen der geschilderten Einbußen an Land und allgemeinem Nationalvermögen nicht zu weiteren (auch individuellen oder Unternehmens-) Wiedergutmachungsleistungen verpflichtet ist, vor allem nicht gegenüber den Staaten des früheren Sowjetblocks. Sie haben Entsprechendes aus ihrem Gewinn von Beuteland und Reparationsgütern selber zu leisten. Damit kann gegenseitiges Aufrechnen verhindert werden und es dient damit dem Frieden unter den Völkern. Die deutsche Politik muß den Mut aufbringen, dies offen auszusprechen, die Belastungen immer neuer Generationen zu beenden und den deutschen Schuldkult ins Museum zu verfrachten.

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