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Die Finanzwissenschaft erblickt im ursprünglichen Beuteteilrecht der Sippe die Keimzelle des öffentlichen Finanzwesens. Der historische Verlauf der Entwicklung geht von einer freiwilligen genossenschaftlichen Darreichung zur Pflichtleistung. Steuerrecht ist öffentliches Eingriffsrecht. Art und Maß des Eingreifens werden nicht erst heute mit Empfindlichkeit registriert. Es weckt nicht nur historisches Interesse, daß Thomas von Aquin die Steuer unter dem Gesichtspunkt des Raubes würdigt und darüber meditiert, wie Raub ohne Sünde geschehen könne: nämlich nur solange, als der Monarch im Sinne des allgemeinen Wohls handelt (militat utilitati communi). In Weiterführung dieses Gedankens sehen viele das Wesen der Steuer in ihrem Charakter als Entgelt für den »Produktionsfaktor Staat«. Die Überlegung, daß mit der Steuer ein öffentlicher Preis gezahlt wird, ist für die - unter anderem von Günther Schmölders vorangebrachte - finanzpsychologische Forschung bedeutsam. Fühlt der Steuerbürger sich überfordert, so versucht er sich der Steuerwüste durch die Flucht in die Steueroase oder durch zahlreiche andere, teilweise zur Perfektion entwickelte Methoden der erlaubten und unerlaubten Steuerausweichung zu entziehen. Es sei nur nebenbei angemerkt, daß die staatliche Bekämpfung dieser Entziehungsversuche notwendig höchst komplizierte Maßnahmen erfordert; sie wird trotzdem den großen und den kleinen Sündern nur nachzuhinken vermögen - was sich für den Sachkenner leicht beweisen läßt. Eine Steuerpolitik, die den altgriechischen Leitsatz »Nichts im Übermaß« ignoriert, ist zumindest im marktwirtschaftlichen System - dem System also, das seiner Natur nach das richtige Maß zwischen Freiheit und Ordnung zu setzen gezwungen ist - zum Scheitern verurteilt. Doch auch in vordemokratischen Zeiten stieß sie an Grenzen. Drei für die neuere Geschichte bestimmende Ereignisse gehen auf steuerliche Maßnahmen zurück: der Aufstand der Niederlande gegen die spanische Krone auf den - nach Walter Kirchner verhängnisvollsten - Fehler des Herzogs Alba, die Forderung von riesenhaften Abgaben, vor allem der Alcavala, der zehnprozentigen spanischen Umsatzsteuer, die ihrerseits eine der wesentlichen Ursachen für den Niedergang der Wirtschaft des spanischen Mutterlandes gewesen ist; der Unabhängigkeitskampf der englischen Kolonien in Nordamerika als Folge der Erhebung des Teezolls, der allerdings finanziell wenig ertragreich war, aber dennoch das Faß in der Boston Tea Party zum Überlaufen brachte; und drittens die französische Revolution. Die Ursachen dieser »großen Revolution« liegen zu einem ganz entscheidenden Teil in den schweren Schäden des Steuersystems des absolutistischen Staates. Es lohnt sich, einen Blick auf das Steuerkonglomerat zu werfen, das sich in einem solchen Staatswesen herausgebildet hatte; nur wenige Monarchien, darunter das friderizianische Preußen, machten eine Ausnahme. Als man beispielsweise im Fürstentum Nassau 1812 die älteren direkten Abgaben aufhob, umfaßte das Verzeichnis 40 Druckseiten, darunter Abgaben von »Rauchhühnern, Fastnachtshühnern, Busenhühnern, Jägerbrot, Herrengeld, Landreitergagen, Chaussee-Schätzung, Husarenschatzung, Betgeldern, Eierzins, Fräuleingeld und Doktorgeld«. Der Fehler des französischen Rechts war die Privilegierung von Adel und Klerus. Man sah es als üblich an, daß der Adel dem Staat mit seinem Schwert, der Klerus mit seinen Gebeten diene, Bürger und Bauer aber mit dem Geldbeutel. Die Hauptlast lag auf den Bauern. Der amtliche Bericht aus dem Jahre 1787 betont als allgemeines Symptom die Willkür bei der Erhebung der Steuern. Besonders die ertragreiche Salzsteuer empfand die Bevölkerung als Plage; ihretwegen kamen laut Minister Necker alljährlich rund 2300 Männer, 1800 Frauen und 6600 Kinder wegen Schmuggels auf französische Galeeren; ihre Erhebung verschlang ein Fünftel des Ertrages, 50.000 Zollwächter und Soldaten wurden zur Bewachung der Zollinien auch im Inneren des Landes aufgeboten, sie hatten mit »großen Banden von mit eisernen Stöcken, Pistolen und Flinten bewaffneten Menschen« zu kämpfen. Die rohe Gewalt stellte sich schließlich in den Dienst der radikalen Dogmen. Damit stoßen wir auf eine Problematik, die sich seit dem späten 18. Jahrhundert in Theorie und Praxis immer stärker bemerkbar macht. Adam Smith, der Begründer der wissenschaftlichen Volkswirtschaftslehre, stellt seinen Grundsätzen der Besteuerung das Prinzip der Gleichmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit voran. Vor ihm hatte schon Montesquieu in seinem Buch vom Geist der Gesetze darauf hingewiesen, man dürfe dem Volk nicht seine wirklichen Bedürfnisse zugunsten der eingebildeten Bedürfnisse des Staates beschneiden; und »nichts bedarf größerer Weisheit und Vorsicht als die Festsetzung dessen, was man den Untertanen nimmt und was man ihnen läßt.« Auch Kühe kann man nicht gleichzeitig melken und essen. »Wann die Hühner geschlachtet werden, so legen sie nimmer Eier«, bemerkt der deutsche Kameralist Bornitz zu Beginn des 17. Jahrhunderts. Der Österreicher Wilhelm Schröder befaßt sich in seinem Hauptwerk Fürstliche Schatz- und Rent-Kammer 1686 mit den richtigen Steuergrenzen. Überhöhte Steuern nehmen danach der Wirtschaft zuviel Geld weg, und die Finanzpolitiker, die so handeln, benehmen sich - wie Wilhelm Schröder in seiner an Abraham a Santa Clara gemahnenden derben Sprache erklärt - »wie wilde Schweine, die die Wurzeln und Kräuter aus den Gärten reißen und so für den künftigen Gebrauch ungestalt und verderblich machen.« Wen würde er heute mit den »wilden Schweinen« meinen? | |||