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Der Arzt ist nicht Richter über Sein oder Nichtsein der sich ihm anvertrauenden kranken Menschen - Respekt vor dem Willen zum Lebenvon Viktor E. Frankl Immer wieder hört man, daß die Tötung unheilbar Kranker - insbesondere unheilbar geisteskranker Menschen - etwas darstellt, das man an einem sonst unbedingt abzulehnenden politisch-ideologischen Programm als das einzig Berechtigte »noch am ehesten verstehen kann«. Da es in erster Linie um unheilbare Geisteskranke geht, haben wir uns fürs erste zu fragen: was heißt »unheilbar«? Dazu möchte ich einen selbsterlebten Fall vorstellen: In einer Anstalt lag ein jüngerer Mann, der sich in einem sogenannten Hemmungszustand befand: durch volle fünf Jahre sprach er kein Wort, aß nicht von selbst, so daß er künstlich mittels eines Schlauches durch die Nase genährt werden mußte und hielt sich tagein, tagaus im Bett auf, so daß die Muskulatur seiner Beine schließlich verkümmerte. Wenn ich anläßlich einer der so häufigen Führungen von Mediziner durch die Anstalt diesen Fall gezeigt hätte, dann hätte gewiß einer der Studenten wie so häufig die Frage an mich gerichtet: "Sagen Sie nun ernstlich, Herr Doktor, wäre es nicht besser, man würde so einen Menschen vernichten?« Nun, die Zukunft hätte ihm die Antwort gegeben. Denn eines Tages, ohne jeden ersichtlichen Grund, erhob sich unser Kranker im Bett, verlangte vom Pfleger, seine Mahlzeit auf gewöhnliche Weise einnehmen zu dürfen und verlangte auch, aus dem Bett herausgenommen zu werden, um mit Gehübungen zu beginnen. Auch sonst verhielt er sich völlig normal, das heißt seiner Situation gemäß. Allmählich begannen die Muskeln an seinen Beinen wieder kräftiger zu werden und es dauerte nur wenige Wochen bis der Patientgeheiltentlassen werden konnte. Kurz darauf arbeitete er nicht nur wieder in seinem früheren Beruf, sondern hielt auch wieder Vorträge. Einmal sprach er auch vor einem kleinen Kreis psychiatrischer Fachkollegen, nachdem ich ihn dorthin zu einem Vortrag über sein Innenleben während der kritischen fünf Jahre seines Anstaltsaufenthaltes eingeladen hatte. In diesem Vortrag schilderte er nun alle möglichen interessanten Erlebnisse aus jener Zeit und gewährte uns einen Einblick nicht nur in den seelischen Reichtum, der sich seinerzeit hinter der äußeren Bewegungsarmut verborgen hatte, sondern auch in so manches bemerkenswerte Detail des Geschehens »hinter den Kulissen« jenes Geschehens, von dem ein Arzt, der nur Visiten macht und außerhalb dieser Visiten nicht viel zu Gesicht bekommt, nichts ahnt. Aber selbst angenommen, es handle sich in einem bestimmten Fall tatsächlich um einen nach allgemeiner und übereinstimmender Ansicht unheilbaren Fall; wer sagt uns, wie lange dieser Fall, nämlich die betreffende Krankheit, werde als unheilbar gelten müssen? Haben wir nicht in der Psychiatrie gerade in den letzten Jahrzehnten erlebt, daß bis dahin als unheilbar geltende Geistesstörungen schließlich doch durch irgendeine Behandlungsmethode zumindest gemildert, wenn nicht wirklich ausgeheilt werden konnten? Wer sagt uns also jeweils, ob nicht auch der bestimmte Fall von Geistesstörung, mit dem wir es gerade zu tun bekommen, durch eine derartige Behandlungsmaßnahme noch beeinflußbar würde - durch eine Heilmethode, an der gerade jetzt irgendwo in der Welt, in irgendeiner Klinik, gearbeitet wird, ohne daß wir davon eine Ahnung haben? Angenommen jedoch, wir wären tatsächlich so allwissend, wie es not täte, um mit absoluter Sicherheit von nicht nur momentaner, sondern dauernder Unheilbarkeit zu sprechen; wer gibt auch dann dem Arzt das Recht zu töten? Ist der Arzt als solcher von der menschlichen Gesellschaft je dazu eingesetzt? Ist er nicht vielmehr dazu bestellt: zu retten, wo er kann, zu helfen, wo er kann und - zu pflegen, sobald er nicht mehr heilen kann? Der Arzt als Arzt ist also gewiß nicht Richter über Sein und Nichtsein der ihm anvertrauten oder gar sich selbst ihm anvertrauenden kranken Menschen. Es steht ihm daher von vornherein nicht das Recht zu - und er dürfte es sich auch niemals anmaßen - ein Urteil über den angeblichen Lebenswert oder -unwert angeblich oder tatsächlich unheilbarer Kranker zu fällen. Wohin würde es führen, wenn dieses »Recht« (das er gar nicht hat) zu einem Gesetz erhoben würde (und sei es auch nur einem ungeschriebenen): Mit dem Vertrauen der Kranken und der Angehörigen zum ärztlichen Stande wäre es ein für allemal dahin! Denn nie wüßte einer, ob ihm der Arzt noch als Helfer und Heiler naht oder bereits als Richter und Henker. Was aber die andere Seite der Frage anlangt, die Tatsache nämlich, daß die unheilbaren Kranken für die menschliche Gemeinschaft nicht mehr nützlich seien, daß eine Fürsorge für sie somit eine »unproduktive« Fürsorge darstelle, wäre daran zu erinnern, daß die Nützlichkeit für die Gemeinschaft nie und nimmermehr der einzige Maßstab ist, den an ein menschliches Wesen anzulegen wir berechtigt sind. Wie »unproduktiv« ist doch die Existenz irgendeiner alten Dame, die da zu Hause halb gelähmt im Lehnstuhl beim Fenster sitzt und vor sich hindöst - und doch: wie wird sie umhegt und umgeben von der Liebe ihrer Kinder oder Enkelkinder. Innerhalb dieser Liebe ist sie eben diese eine Großmutter - nicht mehr und nicht weniger. als solche ist sie aber innerhalb dieser Liebe unvertretbar und unersetzlich - ganz genauso unvertretbar und unersetzlich wie ein anderer, ein noch in seiner Berufsarbeit stehender Mensch unvertretbar und unersetzlich - sein mag in seiner gemeinschaftsbezogenen Leistung. Man könnte behaupten, der Arzt, der unheilbar Kranke töte, handle in Fällen von Geistesstörung letztlich gleichsam in Vertretung des wohlverstandenen eigenen Willens der betreffenden Patienten, weil eben dieser Wille »umnachtet« sei; eben weil diese Kranken ihren eigenen Willen und ihr wahres Interesse wegen der geistigen Störung nicht selbst wahrnehmen können, eben darum sei der Arzt, sozusagen als der Anwalt dieses Willens nicht nur berechtigt, sondern nachgerade verpflichtet, die Tötung vorzunehmen. Diese Tötung sei ja, richtig verstanden, eine Ersatzhandlung für eine Selbsttötung, die der Kranke ausführen würde, wenn er nur wüßte, wie es um ihn steht. Dazu schildere ich wieder einen selbsterlebten Fall. Als junger Arzt war ich auf einer internistischen Klinik tätig, in die sich eines Tages ein junger Kollege aufnehmen ließ. Die Diagnose hatte er bereits mitgebracht - die Diagnose eines höchst gefährlichen, nicht mehr operierbaren und besonders heimtückisch verlaufenden eigenartigen Krebsleidens -,und seine Diagnose stimmte. Je näher aber das Ende seines Lebens heranrückte, um so mehr bäumte sich der Lebenswille dieses Menschen auf, um so weniger wollte er das nahe Ende wahrhaben. Man mag darüber denken wie man will; Tatsache und als solche auch indiskutabel ist und bleibt es, daß sich hier ein Lebenswille regte - und diese Tatsache muß uns eindeutig und ein für allemal mit Blick auf alle analogen Fälle daran gemahnen: daß wir diesen Lebenswillen keinem einzigen Kranken abzusprechen das Recht haben. | |||