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pingreen.gif 1 KB Deutschland ist demokratischer Nationalstaat - nicht multikultureller Vielvölkerstaat

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Die Deutschen nehmen viermal so viele Zuwanderer auf als das klassische Einwanderungsland USA - Loyalitätskonflikte:
Was gegen doppelte Staatsbürgerschaften spricht

Wilfried Böhm
war jahrzehntelang hessischer CDU-Bundestagsabgeordneter. Er gilt als profilierter konservativer Politiker


Wird das Staatsbürgerschaftsrecht zu einem Instrument, um Deutschland von einem demokratischen Nationalstaat in einen multikulturellen Nationalitätenstaat umzufunktionieren? SPD, Grüne und FDP haben längst den Weg zu einer schleichenden Aushöhlung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts beschritten, Teile der CDU folgen ihnen dabei. Doch in der CDU regt sich Widerstand gegen eine Politik, die der »Überwindung des Nationalstaats« das Wort redet und Deutschland damit auf einen verhängnisvollen Sonderweg von Europa wegführen würde, denn kein anderer Staat in Europa möchte sich selbst überwinden und der eigenen Nationalität abschwören. Alle anderen wollen das bleiben, was sie sind: demokratische Nationalstaaten.

Die beiden jungen CDU-Bundestagsabgeordneten Jürgen Augustinowitz (32) und Wolfgang Steiger (32) traten dem in Politzirkeln und Redaktionsstuben produzieren Zeitgeist entgegen, als sie jetzt klar und unzweideutig erklärten: »Eine doppelte Staatsangehörigkeit lehnen wir entschieden ab. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht unter Vorbehalt erworben werden. Wer Deutscher werden will, muß sich hierfür mit allen Vor- und Nachteilen entscheiden. Mehrstaatigkeit liegt weder im Interesse des Staates noch des Bürgers. Sie hat einen Rückversicherungscharakter, der die Integration der Ausländer eher behindert als fördert.«

Augustinowitz und Steiger machen damit deutlich, daß Staatsbürgerrechte und -pflichten keineswegs nur beliebig austauschbare Äußerlichkeiten sind, sondern den innersten Kern unseres Staates und unserer Demokratie betreffen. Zeigt doch ein Blick in das Grundgesetz, daß die Staatsgewalt allein dem Staatsvolk vorbehalten ist. Zu diesem zählen jedoch in der Bundesrepublik Deutschland nur deutsche Staatsbürger. Die Staatsangehörigkeit ist somit die notwendige Bedingung für die aktive Teilhabe am politischen Leben in unserem Land. Das hat einen guten Grund: Im Ergebnis seiner Geschichte ist das heutige Europa nationalstaatlich organisiert. Deutscher, Franzose oder Spanier ist man nicht nur wegen seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch wegen seiner ethnischen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Prägung. Jedes Staatsvolk im heutigen Europa, das dem jeweiligen Staat seinen Namen gibt, verkörpert eine Nationalität und ist eine Schicksalsgemeinschaft. Seine demokratische Reife beweist es durch die Rechte, die es Minderheiten im Staatsgebiet gesetzlich zusichert und im Alltag fördert. Die real existierenden Staaten Europas sind im Ergebnis ihrer Geschichte mehr als eine Gesellschaft von Bürgern, die sich als Individuen theoretisch auf eine Verfassung geeinigt haben. Weltweit bestätigt schon der Name der Vereinten Nationen, daß die Organisationsform »Nation« das Grundelement der Weltordnung und der internationalen Zusammenarbeit ist. Die Nationen sind als Bausteine der zivilisierten Weltordnung allgemein akzeptiert.

Wenn die Staatsbürgerschaft an die Nation gebunden ist, bedeutet das natürlich nicht, daß sie auf »gemeinsamem Blut« beruht. Die »Blut und-Boden«-Ideologie ist vielmehr Ausdruck nationalsozialistischen Rassenwahns und hat mit dem demokratischen Nationalstaat überhaupt nichts zu tun. Nicht der Nationalstaat als solcher ist etwas Negatives, sondern sein Mißbrauch, seine Perversion. Der Mißbrauch von Institutionen wird - wie der von Tugenden nicht durch deren Abschaffung, sondern durch ihren richtigen und verantwortungsbewußten Gebrauch überwunden. Der Nationalstaat ist durchaus offen für Einbürgerung, er ist nicht »fremden- oder ausländerfeindlich«. Wie die Geschichte eindrucksvoll lehrt, hat Deutschland Menschen fremder Herkunft erfolgreich integriert: So wurden beispielsweise die Hugenotten und viele Polen zu Deutschen - ungeachtet ihrer Familiennamen -, weil sie sich in die deutsche Schicksalsgemeinschaft einfügten. Der Wille und die Bereitschaft, dieser Schicksalsgemeinschaft zuzugehören, ist die Voraussetzung der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft im demokratischen Nationalstaat. Bei der gegenwärtigen Zuwanderung wird dieses Bekenntnis zu Recht bei den Rußlanddeutschen vorausgesetzt - aufgrund ihrer Geschichte und der wegen ihrer Zugehörigkeit zum deutschen Volk über lange Zeit erlittenen Verfolgung.

Die Einbürgerung selbst kann kein Instrument zur Integration von Ausländern sein, sie setzt diese vielmehr voraus. Erfolgt sie ohne die Integration, so wird sie zum Hemmnis für die gewünschte Integration. Darum hat Augustinowitz recht, wenn er feststellt: »Niemand wird verlangen, daß ein Ausländer sich vollständig von seiner angestammten Kultur lossagt. Aber wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will, muß durch sein Verhalten die Eingliederung in unsere Gesellschaft glaubhaft machen und sich ohne Wenn und Aber zu unserer staatlichen Gemeinschaft bekennen.«

So gesehen würde eine generelle Zulassung von Doppelstaatsangehörigkeit das Selbstverständnis des demokratischen Nationalstaats aushebeln. Aus dem demokratischen Nationalstaat Deutschland würde ein Nationalitätenstaat oder eine Art »offener Republik für jedermann«. Heiner Geißler, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, läßt an seiner Vorliebe für eine solche »offene Republik« keinen Zweifel. Umso wichtiger ist es, daß Stimmen wie die von Augustinowitz und Steiger öffentlich wahrgenommen werden.

Wenn eine doppelte Staatsangehörigkeit zum Regelfall würde, könnten organisierte nationale Minderheiten und einzelne Staatsbürger in Deutschland in erhebliche Loyalitätskonflikte zwischen alten Bindungen und neuer Heimat geraten und zwar nicht nur hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten gegenüber unterschiedlichen Staaten und Rechtsordnungen. Die Doppelstaatsangehörigkeit als Regelfall würde zudem zu einer ungerechtfertigten Privilegierung der damit versehenen Personen führen. So hätte der »einfache« deutsche Staatsbürger nicht, wie der Doppelstaatler die Möglichkeit, im Falle einer krisenhaften Zuspitzung in seinem Lebensumfeld den konsularischen Schutz seines zweiten Staates in Anspruch zu nehmen.

Wer die Realität in Deutschland betrachtet, der weiß, daß die ausländischen Zuwanderer nicht in der Absicht kommen, Mitglied des Staatsvolks zu werden. Im Gegenteil, die Statistiken beweisen, daß die deutsche Staatsangehörigkeit nach wie vor von der Mehrheit der ausländischen Bevölkerung nicht gewünscht wird. Dennoch nehmen die Deutschen derzeit viermal so viele Zuwanderer auf wie das klassische Einwanderungsland USA - ganz abgesehen von den anderen europäischen Ländern, deren Bürger fassungslos und zunehmend besorgt auf die Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland schauen.

Die USA wissen genau, was sie ihren Einwanderern abverlangen, wenn sie bei der Einbürgerung einen Treueid verlangen, der wie folgt lautet: »Ich erkläre hiermit an Eides statt, daß ich jeglicher Treue zu dem Staat, dessen Bürger ich war, abschwöre, daß ich die Verfassung und die Gesetze unterstützen und verteidigen werde gegen alle inneren und äußeren Feinde, daß ich Waffendienst leisten werde, wie das Gesetz es befiehlt, und daß ich diese Verpflichtungen frei und ohne Täuschungsabsicht eingehe - so wahr mir Gott helfe!«

Und in Deutschland? In ihrem Amtseid schwören der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister nicht etwa , daß sie ihre Kraft dem Wohle »der Bevölkerung im Geltungsbereich des Grundgesetzes« widmen werden, sondern daß diese Kraft dem Wohl des deutschen Volkes gelten soll, dessen Nutzen sie zu mehren und von dem sie Schaden abzuwenden haben. Von einer Überwindung des demokratischen Nationalstaates, den sich die Deutschen geschaffen haben, ist im Grundgesetz nicht die Rede erst recht nicht vom Weg in eine »andere Republik«, der mit doppelten Staatsbürgerschaften beschritten würde.

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