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von Johanna Gräfin von Westphalen, Bundesvorsitzende CDL Der Brief des Heiligen Vaters an die deutschen Bischöfe zur Schwangerenberatung hat bereits im Vorfeld eine Diskussion wiederbelebt, von der Politiker aller Bundestagsparteien hofften, mit der Verabschiedung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes 1995 sei endlich ein Schlußstrich gezogen. Doch es war schon damals illusionär zu glauben, ein Gesetz, das das Grundrecht auf Leben mit Füßen tritt und den Lebensschutz lediglich auf dem Papier beläßt, würde auf Dauer keinen Widerstand hervorrufen. Die Praxis hat schnell gezeigt, daß das "Schutzkonzept" weder die ungeborenen Kinder noch die schwangeren Frauen wirksam schützt. Die steigenden Abtreibungszahlen belegen schon jetzt, daß die "Ergebnisoffenheit" der Beratung, das Letztentscheidungsrecht der schwangeren Frauen sowie die Gewährleistung ausreichenden und flächendeckenden Tötungskapazitäten den im Gesetz erwähnten Lebensschutz zur Makulatur werden lassen. Die Zweideutigkeit des Gesetzes trägt wesentlich zur ethischen Verwirrung in Deutschland bei. Beratung soll zum Leben hin erfolgen, zugleich aber "ergebnisoffen" sein, der Schein bestätigt die erfolgte Beratung und zugleich ist die Vorlage des Scheins die Voraussetzung für eine straffreie Tötung. Der Gesetzgeber macht die Möglichkeit zum Töten ungeborener Kinder vom Verlangen der Frau abhängig und vom Nachweis einer Beratung nach § 219 StGB und §§ 5 ff Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Mit dem Aushändigen der Beratungsbescheinigung endet also der grundgesetzlich gebotene Schutz des betroffenen Kindes, endet die Hilfe für die Frau zum Leben mit dem Kind. Durch dieses Gesetz ist das menschliche Leben eben nicht mehr unantastbar. Das Töten bedarf hier nicht einmal einer Rechtfertigung. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche darf nicht davon abhängen, daß die Kirche in Deutschland sich selbst verleugnen und verweltlichen muß.Der Heilige Vater äußert sich angesichts dieser Lage unzweideutig. Dem Beratungsschein komme eine "Schlüsselfunktion" für die Durchführung einer straflosen Abtreibung zu. Die katholischen Beraterinnen gerieten dadurch in eine Situation, die mit ihrer Grundauffassung in der Frage des Lebensschutzes in Konflikt stehe und zur Tötung unschuldiger Menschen führe. Dadurch werde die Klarheit und Entschiedenheit des Zeugnisses der Kirche und ihrer Beratungsstellen verdunkelt. Einen Schein solcher Art, der also die Zweideutigkeit nicht ausräumt und der die Klarheit und Entschiedenheit des Zeugnisses der Kirche weiterhin verdunkelt, ein solcher Schein soll nicht mehr von kirchlichen Stellen ausgestellt werden, so die dringliche Bitte des Papstes als oberster Hirte der Kirche. Die Bischöfe sind dem in ihrer Erklärung zunächst gefolgt. Die Bischöfe beklagen zurecht, daß das Unrechtsbewußtsein im Falle der Tötung eines ungeborenen Kindes geschwunden sei. Doch die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses für das Leben bleibt für die Kirche in Deutschland verdunkelt, solange noch Beratungsscheine von katholischen Einrichtungen ausgegeben werden. Deshalb kann und darf sie auch nicht bis 1999 oder gar 2000 warten, bevor sie diese verderbliche Praxis ein stellt. Sie muß sofort damit aufhören. Niemand hindert sie daran, die Frauen auch in Konfliktsituationen zu beraten und ihnen zu helfen, wie dies bereits seit Jahren erfolgreich im Bistum Fulda geschieht. Auf diesem Wege kann auch dem Wunsch des Heiligen Vaters entsprochen werden, die "zielorientierte Beratung" kraftvoll weiterzuführen. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht diese Möglichkeit einer umfassenden Beratung ohne Ausstellung eines Beratungsscheines ausdrücklich in seinen Paragraphen 2-4 vor. Auch diese Beratungsstellen haben "Anspruch auf eine angemessene öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten" (§ 3 Abs. 2 SchKG). Die vom Limburger Bischof Kamphaus geprägte Formel von der "Quadratur des Kreises" angesichts der anstehenden Problemlösung im Sinne des Papstbriefes trifft eher die Politik, denn die Kirche. Der Gesetzgeber hat ein Gesetz erlassen, das in sich widersprüchlich die Entscheidungsfreiheit über Leben oder Tod gegen das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes dominieren läßt. Der Brief des Heiligen Vaters müßte daher die Politik in Deutschland zur Besinnung kommen lassen. Denn durch dieses Gesetz ist zuallererst die Glaubwürdigkeit des demokratischen Staates, das Grundrecht auf Leben, infrage gestellt. Deshalb ist es besonders bedauerlich, wenn jetzt einzelne Bischöfe ganz uneinsichtig das staatliche Beratungssystem mit Scheinausstellung stützen und die dringende Bitte des Heiligen Vaters vernachlässigen. Der Trierer Bischof Spital hat in diesem Sinne geäußert:
In der aktuellen Stunde des Bundestages am 12. Februar 1998 stellten Redner von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen übereinstimmend fest, daß sie am Schwangerschaftskonfliktgesetz nichts ändern wollen. Kein Anzeichen des Nachdenkens, noch immer das verkrustete altfeministische Vorurteil, selbstbestimmte Abtreibung könne eine Hilfe für Frauen sein. Kein Problem damit, daß in Deutschland jedes dritte Kind nicht das Licht der Welt erblicken darf kein Problem damit, daß die Mehrzahl der Frauen nach Abtreibung unter einem Trauma (Post Abortion Syndrom) leiden. Dabei ist es besonders unerfreulich, wenn die Ausgabe des Beratungsscheins als Akt der Nächstenliebe (Wolfgang Thierse), die Weigerung, den Schein auszustellen, als unterlassene Hilfeleistung und die Anwürfe gegen den Brief des Papstes ausdrücklich von "Katholiken" vorgetragen werden. An solchen Äußerungen läßt sich erkennen, wie wichtig und wie dringend geboten die Klarstellung des Papstes ist. Er hat das Land in Aufwallung gebracht und die Diskussion um das Recht auf Leben erneut in den Mittelpunkt gerückt. Der Zweifel an der Richtigkeit des Schwangerschaftskonfliktgesetzes von 1995 nimmt in der Bevölkerung zu. Die Weigerung vieler Politiker, aus dem moralischen Anstoß des Papstbriefes Konsequenzen zu ziehen, sollte für diese Politiker nicht ohne Konsequenzen bleiben. In diesem Herbst finden in Deutschland Bundestagswahlen statt. Auch hier haben Christen die Möglichkeit, die Haltung ihrer Bundestagsabgeordneten zu dieser kardinalen Frage zu beeinflussen und die richtige Wahl zu treffen. (Quelle: KIRCHE heute 3/98, S. 5/6) | |||